Zum Hauptinhalt springen
    Fortbildung 11.4.3 Sicherheitsbeauftragte
    Zurück zur Übersicht
    10 Unterrichtseinheiten

    Fortbildung 11.4.3

    Sicherheitsbeauftragte

    Verpflichtende Fortbildung für Luftsicherheitsbeauftragte gemäß DVO (EU) 2015/1998

    Details zur Fortbildung 11.4.3 – Wiederholungsschulung Sicherheitsbeauftragte

    Für wen ist diese Fortbildung?

    Die Fortbildung nach Kapitel 11.4.3 der DVO (EU) 2015/1998 ist für Luftsicherheitsbeauftragte verpflichtend und dient der regelmäßigen Aktualisierung des Fachwissens.

    Sie stellt sicher, dass Sicherheitsbeauftragte über aktuelle regulatorische Entwicklungen, geänderte Bedrohungslagen und neue Verfahrensanforderungen informiert bleiben. Die Fortbildung ist gemäß LuftSiSchulVO in festgelegten Intervallen zu absolvieren und wird vom LBA als Nachweis der fortlaufenden Qualifikation anerkannt.

    Luftsicherheit Fortbildung

    Warum ausschließlich Präsenz?

    Die Fortbildung 11.4.3 lebt vom direkten Austausch: aktuelle regulatorische Änderungen, Praxisfälle und die Diskussion von Audit-Erfahrungen erfordern Interaktion vor Ort. Daher findet die Fortbildung ausschließlich als Präsenzveranstaltung statt – mit vertiefendem Erfahrungsaustausch und praktischer Anwendung.

    Wann reicht Fortbildung – wann brauchen Sie mehr?

    Fortbildung reicht, wenn:

    • Ihr Sicherheitsprogramm aktuell und genehmigt ist
    • Die regelmäßige 5-Jahres-Fortbildung ansteht
    • Sie über regulatorische Neuerungen informiert werden möchten

    Beratung empfohlen, wenn:

    • Ihr Sicherheitsprogramm grundlegend überarbeitet werden muss
    • Strukturelle Änderungen im Unternehmen anstehen
    • Ein LBA-Audit mit erhöhter Prüftiefe erwartet wird
    • Beanstandungen aus früheren Audits offen sind

    → Zur Übersicht meiner Beratungsleistungen

    Fortbildungsinhalte

    • Aktuelle Änderungen der DVO (EU) 2015/1998 und nationaler Vorschriften
    • Neue Bedrohungsszenarien und Sicherheitsrisiken
    • Aktualisierte Verfahren und Best Practices
    • Erfahrungsaustausch und Fallbeispiele aus der Praxis
    • Vorbereitung auf behördliche Kontrollen und Audits
    • Aktuelle Anforderungen an Sicherheitsprogramme
    • Neuerungen bei Dokumentations- und Meldepflichten
    • Qualitätssicherung und kontinuierliche Verbesserung

    Verfügbare Schulungsformate

    Präsenzschulung

    600,00 €

    Intensive Fortbildung mit erfahrenen LBA-Ausbildern. Aktuelle regulatorische Änderungen, Erfahrungsaustausch und Praxisübungen gemäß LuftSiSchulVO. Die Schulungsdauer beträgt 10 Unterrichtseinheiten.

    1 Tag (10 UE)

    Auf einen Blick

    Zeitansatz

    10 Unterrichtseinheiten (1 Tag)

    Preis ab

    600,00 €

    Standorte

    Frankfurt, München, Nürnberg, Neumarkt i.d.OPf.

    Schulungsformate

    Präsenz

    Zertifizierung

    LBA-zugelassen

    Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts.

    Termine 2026

    18.06.2026

    Flughafen München

    Präsenz

    02.07.2026

    Frankfurt Flughafen

    Präsenz

    23.07.2026

    Flughafen München

    Präsenz

    18.08.2026

    Braunschweig

    Präsenz

    24.09.2026

    Frankfurt Flughafen

    Präsenz

    01.10.2026

    Flughafen München

    Präsenz

    19.11.2026

    Flughafen München

    Präsenz

    23.11.2026

    Frankfurt Flughafen

    Präsenz

    Relevant für diese Rollen

    Jetzt anmelden

    Sichern Sie sich Ihren Platz in meiner Fortbildung

    Fortbildungen für Sicherheitsbeauftragte im Raum Nürnberg

    Die Fortbildung nach Kapitel 11.4.3 führe ich bundesweit durch – mit regelmäßigen Präsenzterminen am Flughafen München und am Flughafen Frankfurt. Für Sicherheitsbeauftragte aus Luftfracht- und Logistikbetrieben im Großraum Nürnberg, im Nürnberger Land sowie in Mittelfranken (Fürth, Erlangen, Schwabach) ergeben sich aus der Lage am Flughafen Nürnberg (NUE) kurze Anfahrtswege zum süddeutschen Termin am Flughafen München. Inhouse-Durchführungen am Sitz des Unternehmens sind bundesweit – und damit auch im gesamten mittelfränkischen Raum – planbar.

    Wichtig im Hinblick auf die Sechs-Monats-Regel der Ziffer 11.4.3 Buchst. a: Bekannte Versender, Reglementierte Beauftragte und Transporteure mit Sitz in Mittelfranken sichern über kurzfristig terminierte Inhouse-Termine ab, dass der Luftsicherheitsbeauftragte ohne Unterbrechung einsatzfähig bleibt – auch bei längeren Ausfällen oder bei Wechsel der Rolle. Vertiefend: Beratungsleistungen und Audit-Vorbereitung.