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    Externer Sicherheitsbeauftragter für Luftsicherheit

    Externer Sicherheitsbeauftragter für Luftsicherheit

    Ihr unabhängiger Ansprechpartner für alle Anforderungen nach LuftSiG und DVO (EU) 2015/1998 – fachlich qualifiziert, zuverlässig überprüft und sofort einsatzbereit.

    Warum ein externer Sicherheitsbeauftragter?

    Jeder Beteiligte der sicheren Lieferkette – ob Bekannter Versender, Reglementierter Beauftragter oder künftig auch Transporteur – muss einen Sicherheitsbeauftragten benennen. Diese Person ist verantwortlich für die Umsetzung und Überwachung aller Sicherheitsmaßnahmen gemäß dem Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) und der DVO (EU) 2015/1998.

    In der Praxis fehlt es vielen Unternehmen an qualifiziertem Personal für diese anspruchsvolle Aufgabe. Der Sicherheitsbeauftragte muss nicht nur fachlich geschult, sondern auch zuverlässigkeitsüberprüft (ZÜP) sein und sich regelmäßig fortbilden. Gleichzeitig erfordert die Rolle ein tiefes Verständnis der regulatorischen Landschaft und einen direkten Draht zum LBA.

    Als externer Sicherheitsbeauftragter übernehme ich diese Verantwortung für Sie – zuverlässig, unabhängig und mit über 20 Jahren Branchenerfahrung.

    Rechtliche Grundlage

    Die Verpflichtung zur Benennung eines Sicherheitsbeauftragten ergibt sich aus § 8 LuftSiG in Verbindung mit der DVO (EU) 2015/1998. Dort ist geregelt, dass jeder zugelassene Beteiligte der sicheren Lieferkette eine verantwortliche Person für die Sicherheit benennen muss.

    Das Sicherheitsprogramm muss den Sicherheitsbeauftragten namentlich benennen und dessen Aufgaben, Befugnisse und Vertretungsregelungen klar definieren. Änderungen sind dem LBA unverzüglich mitzuteilen.

    Ob die Funktion durch einen internen Mitarbeiter oder einen externen Dienstleister wahrgenommen wird, ist den Unternehmen freigestellt – entscheidend sind Qualifikation, ZÜP und Verfügbarkeit.

    Vorteile eines externen Sicherheitsbeauftragten

    Warum sich die externe Lösung für viele Unternehmen lohnt

    Sofort einsatzbereit

    Mit gültiger 11.2.5, laufender 11.4.3-Fortbildung, ZÜP und LBA-Trainerzulassung 232 ohne Vorlauf einsetzbar – kein 6–12 Wochen ZÜP-Antrag, keine 8-UE-Erstausbildung. Kritisch, wenn der bisherige LSB ausfällt oder eine Erstzulassung läuft.

    Unabhängig vom Tagesgeschäft

    Kein Loyalitätskonflikt mit Geschäftsführung oder Lagerleitung: wenn die Plombenpraxis schludrig wird oder die ZÜP-Liste Lücken hat, wird das benannt – nicht weggeredet. Wirkt sich direkt auf das nächste LBA-Audit aus.

    Wirtschaftlicher als Vollzeitstelle

    Eine interne LSB-Vollzeitstelle kostet inkl. Lohnnebenkosten und Fortbildungen typisch 70–95 k€/Jahr. Externe Betreuung für KMU mit einem Standort: meist 15–35 k€/Jahr je nach Umfang – inklusive aller Fortbildungen, Tools und Vertretungsregelung.

    Kontinuität bei Personalwechsel

    Mitarbeiterwechsel im Lager, neuer IT-Admin, Wechsel der Geschäftsführung – die regulatorische Linie bleibt stabil, weil sie nicht an einer einzelnen internen Person hängt. Keine Wissensbrüche, kein Neuaufbau bei jedem Personalwechsel.

    Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts.

    Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten

    Diese Aufgaben übernehme ich für Ihr Unternehmen

    Sicherheitsprogramm pflegen

    Anpassung des BVSP / RA-/RegL-Programms bei jeder relevanten Änderung – neuer Standort, neuer Auftraggeber, geänderte Übergabezone, neue IT. Nicht jährliches „Reviews durchführen“, sondern reagieren, sobald sich die Realität ändert.

    Schulungsplanung mit Fristen-Tracking

    Tagesgenaues Tracking aller 11.2.x-Schulungsfristen pro Person (5 Jahre, 11.4.3 für LSB ebenso). Frühwarnung 90 Tage vor Ablauf, Buchung der passenden Schulung (Präsenz, Webinar, WBT, Inhouse). Mehr unter /schulungen.

    Internes Audit & Pre-Audit

    Halbjährliche Stichproben an realen Sendungen, Begehung Sicherheitszone, Interview mit Lager und Versand. Vor jedem angekündigten LBA-Termin: Pre-Audit mit Mängelliste und Sofortmaßnahmen.

    LBA-Kommunikation

    Schriftverkehr mit dem LBA (Änderungsanzeigen, Auflagen, Nachreichungen), Begleitung am Audittag, Reaktion auf Inspektionsberichte. Sie haben eine Stimme gegenüber der Behörde – nicht jeder Mitarbeitende muss reden lernen.

    Vorfallmanagement

    Bei Vorfällen (gebrochene Plombe, verdächtige Sendung, unbefugter Zugang, Cyber-Vorfall): Bewertung der Meldepflicht nach LuftSiG, Sofortmaßnahmen, Dokumentation für den nächsten Audit, ggf. Meldung an LBA und BSI.

    ZÜP-Verwaltung

    Überprüfung der ZÜP-Vollständigkeit (auch IT, Vertrieb, Reinigung, externe Dienstleister), Beantragung neuer ZÜP über die Landes-Luftsicherheitsbehörde (Bearbeitung 6–12 Wochen), Fristenkontrolle und Reaktion auf Statusänderungen.

    So starten wir die Zusammenarbeit

    In vier Schritten zu Ihrem externen Sicherheitsbeauftragten

    1

    Kostenloses Erstgespräch

    Analyse Ihrer aktuellen Situation, Ihrer Zulassungsart und Ihrer Anforderungen – telefonisch oder vor Ort.

    2

    Bestandsaufnahme

    Sichtung des bestehenden Sicherheitsprogramms, der Schulungsnachweise, ZÜP-Unterlagen und Prozessdokumentation.

    3

    Übernahme & Optimierung

    Offizieller Wechsel des Sicherheitsbeauftragten, Meldung ans LBA und Schließung aller identifizierten Lücken.

    4

    Laufende Betreuung

    Regelmäßige Vor-Ort-Termine, Schulungsorganisation, interne Audits und fortlaufende Aktualisierung des Sicherheitsprogramms.

    Mehr als nur Sicherheitsbeauftragter

    Als Ihr externer Sicherheitsbeauftragter profitieren Sie von einem umfassenden Leistungsspektrum, das weit über die reine Pflichterfüllung hinausgeht:

    Häufige Fragen zum externen Sicherheitsbeauftragten

    Sicherheitsbeauftragter gesucht?

    Lassen Sie uns in einem kostenfreien Erstgespräch klären, wie ich Ihr Unternehmen als externer Sicherheitsbeauftragter unterstützen kann.