
Externer Sicherheitsbeauftragter für Luftsicherheit
Ihr unabhängiger Ansprechpartner für alle Anforderungen nach LuftSiG und DVO (EU) 2015/1998 – fachlich qualifiziert, zuverlässig überprüft und sofort einsatzbereit.
Warum ein externer Sicherheitsbeauftragter?
Jeder Beteiligte der sicheren Lieferkette – ob Bekannter Versender, Reglementierter Beauftragter oder künftig auch Transporteur – muss einen Sicherheitsbeauftragten benennen. Diese Person ist verantwortlich für die Umsetzung und Überwachung aller Sicherheitsmaßnahmen gemäß dem Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) und der DVO (EU) 2015/1998.
In der Praxis fehlt es vielen Unternehmen an qualifiziertem Personal für diese anspruchsvolle Aufgabe. Der Sicherheitsbeauftragte muss nicht nur fachlich geschult, sondern auch zuverlässigkeitsüberprüft (ZÜP) sein und sich regelmäßig fortbilden. Gleichzeitig erfordert die Rolle ein tiefes Verständnis der regulatorischen Landschaft und einen direkten Draht zum LBA.
Als externer Sicherheitsbeauftragter übernehme ich diese Verantwortung für Sie – zuverlässig, unabhängig und mit über 20 Jahren Branchenerfahrung.
Rechtliche Grundlage
Die Verpflichtung zur Benennung eines Sicherheitsbeauftragten ergibt sich aus § 8 LuftSiG in Verbindung mit der DVO (EU) 2015/1998. Dort ist geregelt, dass jeder zugelassene Beteiligte der sicheren Lieferkette eine verantwortliche Person für die Sicherheit benennen muss.
Das Sicherheitsprogramm muss den Sicherheitsbeauftragten namentlich benennen und dessen Aufgaben, Befugnisse und Vertretungsregelungen klar definieren. Änderungen sind dem LBA unverzüglich mitzuteilen.
Ob die Funktion durch einen internen Mitarbeiter oder einen externen Dienstleister wahrgenommen wird, ist den Unternehmen freigestellt – entscheidend sind Qualifikation, ZÜP und Verfügbarkeit.
Vorteile eines externen Sicherheitsbeauftragten
Warum sich die externe Lösung für viele Unternehmen lohnt
Sofort einsatzbereit
Mit gültiger 11.2.5, laufender 11.4.3-Fortbildung, ZÜP und LBA-Trainerzulassung 232 ohne Vorlauf einsetzbar – kein 6–12 Wochen ZÜP-Antrag, keine 8-UE-Erstausbildung. Kritisch, wenn der bisherige LSB ausfällt oder eine Erstzulassung läuft.
Unabhängig vom Tagesgeschäft
Kein Loyalitätskonflikt mit Geschäftsführung oder Lagerleitung: wenn die Plombenpraxis schludrig wird oder die ZÜP-Liste Lücken hat, wird das benannt – nicht weggeredet. Wirkt sich direkt auf das nächste LBA-Audit aus.
Wirtschaftlicher als Vollzeitstelle
Eine interne LSB-Vollzeitstelle kostet inkl. Lohnnebenkosten und Fortbildungen typisch 70–95 k€/Jahr. Externe Betreuung für KMU mit einem Standort: meist 15–35 k€/Jahr je nach Umfang – inklusive aller Fortbildungen, Tools und Vertretungsregelung.
Kontinuität bei Personalwechsel
Mitarbeiterwechsel im Lager, neuer IT-Admin, Wechsel der Geschäftsführung – die regulatorische Linie bleibt stabil, weil sie nicht an einer einzelnen internen Person hängt. Keine Wissensbrüche, kein Neuaufbau bei jedem Personalwechsel.
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
Diese Aufgaben übernehme ich für Ihr Unternehmen
Sicherheitsprogramm pflegen
Anpassung des BVSP / RA-/RegL-Programms bei jeder relevanten Änderung – neuer Standort, neuer Auftraggeber, geänderte Übergabezone, neue IT. Nicht jährliches „Reviews durchführen“, sondern reagieren, sobald sich die Realität ändert.
Schulungsplanung mit Fristen-Tracking
Tagesgenaues Tracking aller 11.2.x-Schulungsfristen pro Person (5 Jahre, 11.4.3 für LSB ebenso). Frühwarnung 90 Tage vor Ablauf, Buchung der passenden Schulung (Präsenz, Webinar, WBT, Inhouse). Mehr unter /schulungen.
Internes Audit & Pre-Audit
Halbjährliche Stichproben an realen Sendungen, Begehung Sicherheitszone, Interview mit Lager und Versand. Vor jedem angekündigten LBA-Termin: Pre-Audit mit Mängelliste und Sofortmaßnahmen.
LBA-Kommunikation
Schriftverkehr mit dem LBA (Änderungsanzeigen, Auflagen, Nachreichungen), Begleitung am Audittag, Reaktion auf Inspektionsberichte. Sie haben eine Stimme gegenüber der Behörde – nicht jeder Mitarbeitende muss reden lernen.
Vorfallmanagement
Bei Vorfällen (gebrochene Plombe, verdächtige Sendung, unbefugter Zugang, Cyber-Vorfall): Bewertung der Meldepflicht nach LuftSiG, Sofortmaßnahmen, Dokumentation für den nächsten Audit, ggf. Meldung an LBA und BSI.
ZÜP-Verwaltung
Überprüfung der ZÜP-Vollständigkeit (auch IT, Vertrieb, Reinigung, externe Dienstleister), Beantragung neuer ZÜP über die Landes-Luftsicherheitsbehörde (Bearbeitung 6–12 Wochen), Fristenkontrolle und Reaktion auf Statusänderungen.
Für wen ist ein externer Sicherheitsbeauftragter geeignet?
Ich unterstütze alle Akteure der sicheren Lieferkette
So starten wir die Zusammenarbeit
In vier Schritten zu Ihrem externen Sicherheitsbeauftragten
Kostenloses Erstgespräch
Analyse Ihrer aktuellen Situation, Ihrer Zulassungsart und Ihrer Anforderungen – telefonisch oder vor Ort.
Bestandsaufnahme
Sichtung des bestehenden Sicherheitsprogramms, der Schulungsnachweise, ZÜP-Unterlagen und Prozessdokumentation.
Übernahme & Optimierung
Offizieller Wechsel des Sicherheitsbeauftragten, Meldung ans LBA und Schließung aller identifizierten Lücken.
Laufende Betreuung
Regelmäßige Vor-Ort-Termine, Schulungsorganisation, interne Audits und fortlaufende Aktualisierung des Sicherheitsprogramms.
Mehr als nur Sicherheitsbeauftragter
Als Ihr externer Sicherheitsbeauftragter profitieren Sie von einem umfassenden Leistungsspektrum, das weit über die reine Pflichterfüllung hinausgeht:
Fachartikel für Sicherheitsbeauftragte
Praxiswissen für Ihre tägliche Arbeit als Sicherheitsbeauftragter.
Häufige Fragen zum externen Sicherheitsbeauftragten
Sicherheitsbeauftragter gesucht?
Lassen Sie uns in einem kostenfreien Erstgespräch klären, wie ich Ihr Unternehmen als externer Sicherheitsbeauftragter unterstützen kann.
Verwandte Insights aus Aktuelles
18.01.2026
NIS-2-Umsetzungsgesetz in Kraft: Was bedeutet das für die Luftsicherheit?
Das NIS-2-Umsetzungsgesetz ist am 06.12.2025 in Kraft getreten. Für Unternehmen der Luftfahrtbranche ergeben sich erweiterte Pflichten zur Cybersicherheit, die über die bisherigen Anforderungen der VO (EU) 2015/1998 hinausgehen können.
Weiterlesen12.01.2026
Neues BSI-Portal und aktualisierte LBA-Mustervorlagen für Cybersicherheit
Das BSI hat die Allianz für Cyber-Sicherheit in ein neues Portal integriert. Für alle ACS-Teilnehmer ist eine Neuregistrierung bis zum 31.01.2027 verpflichtend. Gleichzeitig veröffentlichte das LBA neue Muster-Dokumente für das Cyber-Luftsicherheitsprogramm.
Weiterlesen09.04.2026
Bekannter Versender: Anforderungen einfach erklärt
Was müssen Unternehmen tun, um als Bekannter Versender zugelassen zu werden? Dieser Fachartikel erklärt die zentralen Anforderungen – von der Antragstellung über das Sicherheitsprogramm bis zur laufenden Compliance.
Weiterlesen