Gesetzgebungsverfahren und Einordnung Der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes wurde von der Bundesregierung initiiert und befindet sich im laufenden parlamentarischen Verfahren. Die Zielsetzung ist die Anpassung des Luftsicherheitsrechts an die aktuelle Sicherheitslage – insbesondere in den Bereichen Drohnenabwehr, Schutz kritischer Infrastrukturen und Verfahrensvereinfachung. Der Gesetzentwurf ist ausdrücklich noch kein geltendes Recht. Änderungen im Rahmen der parlamentarischen Beratungen sind möglich. Drohnenabwehr (§ 15a – Entwurf) Der Entwurf sieht die Schaffung einer eigenständigen Rechtsgrundlage für die Abwehr von Gefahren durch unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen) vor. Damit soll eine Lücke im geltenden Recht geschlossen werden. Die Einbindung der Bundeswehr ist im Rahmen der Amtshilfe vorgesehen. Der Drohnenabwehr-Paragraf ist ein sicherheitspolitischer Baustein, der auf die veränderte Bedrohungslage reagiert – er ist jedoch nur ein Bestandteil des Gesetzentwurfs. Entscheidungswege Amtshilfe (§ 13 – Entwurf) Der Entwurf sieht eine Straffung der Entscheidungsprozesse bei der Amtshilfe vor. Die Neuregelung betrifft insbesondere die Governance-Strukturen bei der Zusammenarbeit zwischen zivilen Luftsicherheitsbehörden und der Bundeswehr. Ziel ist eine schnellere und klarere Zuständigkeitsregelung in zeitkritischen Situationen. Neuer Straftatbestand: Eindringen in Luftseitenbereiche (§ 19 – Entwurf) Nach dem Gesetzentwurf soll das unbefugte Eindringen in Sicherheitsbereiche von Flughäfen künftig als eigenständiger Straftatbestand geahndet werden. Diese Regelung ist eine gesetzgeberische Reaktion auf wiederkehrende Sicherheitsvorfälle an deutschen Flughäfen und unterstreicht den besonderen Schutzstatus der Luftseite. Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) – Auswirkungen für Unternehmen Der Entwurf sieht eine Wiederherstellung und Präzisierung der Rechtsgrundlage für Ausnahmen bestimmter Personengruppen von der Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG vor. Dies betrifft unmittelbar den Personalzugang in Sicherheitsbereichen. Für Unternehmen der sicheren Lieferkette – insbesondere Bekannte Versender, Reglementierte Beauftragte und Transporteure – kann dies praktische Auswirkungen auf Personalplanung, Onboarding-Prozesse und Zugangsberechtigungen haben. Die genaue Ausgestaltung ist vom Ergebnis des Gesetzgebungsverfahrens abhängig. Gebühren- und Verfahrensregelungen Der Entwurf enthält Klarstellungen zur Gebührenpraxis im Bereich der Luftsicherheit. Dies betrifft insbesondere die Finanzierung von Sicherheitsmaßnahmen und die Transparenz bei der Kostenverteilung. Für Unternehmen sind diese Regelungen relevant für Standort- und Leistungsmodelle sowie für die mittelfristige Budgetplanung. Die Gebührenregelungen haben zudem Governance- und Compliance-Implikationen, da sie Rahmenbedingungen für behördliche Leistungen definieren. Einordnung für die sichere Lieferkette Der Gesetzentwurf enthält keine unmittelbaren operativen Änderungen für die tägliche Abwicklung in der sicheren Lieferkette. Die Bestimmungen der DVO (EU) 2015/1998 bleiben unberührt. Dennoch hat der Entwurf Compliance- und Governance-Relevanz: Die geplanten Änderungen bei der ZÜP und den Gebühren berühren Rahmenbedingungen, unter denen Unternehmen operieren. Sicherheitsbeauftragte und Compliance-Verantwortliche sollten die Entwicklung des Verfahrens im Blick behalten und bei Bedarf interne Prozesse und Dokumentationen anpassen. Was Unternehmen jetzt beobachten sollten 1. Entwicklung des Gesetzgebungsverfahrens im Bundestag und Bundesrat verfolgen. 2. Compliance-Dokumentation auf möglichen Anpassungsbedarf prüfen. 3. ZÜP-Prozesse und Personalzugangsregelungen überprüfen. 4. Kommunikationswege zu zuständigen Luftsicherheitsbehörden aktuell halten. 5. Awareness für Schutz von Sicherheitsbereichen im Betrieb stärken. 6. Schulungsinhalte auf eventuelle Aktualisierungen vorbereiten. 7. Audit-Vorbereitung: Kenntnis aktueller Rechtsänderungen sicherstellen. 8. Governance-Konzept zur Drohnenlage am Standort evaluieren. 9. Gebührenentwicklung bei Luftsicherheitsmaßnahmen beobachten. 10. Rollenverantwortung im Unternehmen klar zuordnen und dokumentieren. Häufige Fragen (FAQ) Was ist das Ziel des Gesetzentwurfs? Der Entwurf passt das Luftsicherheitsgesetz an die aktuelle Sicherheitslage an – insbesondere durch Regelungen zur Drohnenabwehr, Strafbarkeit bei Eindringen in Sicherheitsbereiche und Präzisierungen bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung. Welche Änderungen betreffen Unternehmen der Luftsicherheit? Vor allem die geplanten Neuregelungen zur Zuverlässigkeitsüberprüfung und die Klarstellungen bei den Gebührenvorschriften können sich auf betriebliche Prozesse und Kostenstrukturen auswirken. Ändert sich die Zuverlässigkeitsüberprüfung? Der Entwurf sieht eine Präzisierung der Rechtsgrundlage für Ausnahmen bestimmter Personengruppen vor. Die genauen Auswirkungen hängen vom Ergebnis des Gesetzgebungsverfahrens ab. Welche Bedeutung hat der Entwurf für die sichere Lieferkette? Keine unmittelbaren operativen Änderungen. Die Compliance- und Governance-Relevanz ist jedoch gegeben, insbesondere bei ZÜP-Prozessen und Gebührenregelungen. Ist das Gesetz bereits in Kraft? Nein. Es handelt sich um einen Gesetzentwurf, der sich im parlamentarischen Verfahren befindet. Änderungen im Rahmen der Beratungen sind möglich. Welche nächsten Schritte im Verfahren folgen? Der Entwurf durchläuft die Beratungen in Bundestag und Bundesrat. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens ist vom Verlauf des parlamentarischen Verfahrens abhängig. Transparenzhinweis Stand: Februar 2026. Der beschriebene Gesetzentwurf befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Es handelt sich nicht um geltendes Recht. Änderungen im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens sind möglich. Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Quellen: Bundestag-Drucksachen zum Zweiten Gesetz zur Änderung des LuftSiG; BMI-Gesetzgebungsverfahren. Quellen (APA7) Deutscher Bundestag. (2026). Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes. Bundestags-Drucksache. https://dip.bundestag.de/ Bundesministerium des Innern und für Heimat. (2026). Gesetzgebungsverfahren zum Zweiten Gesetz zur Änderung des LuftSiG. Abgerufen am 16. Juni 2026, von https://www.bmi.bund.de/ Luftsicherheitsgesetz vom 11. Januar 2005 (BGBl. I S. 78), das zuletzt geändert worden ist. (2005), insb. §§ 7, 13, 15a, 19. https://www.gesetze-im-internet.de/luftsig/ Hinweis: Aktueller Verfahrensstand und genaue Drucksachennummer im Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) prüfen.