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    Schulung 11.2.3.9 Sicherheitskontrollen
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    8 Unterrichtseinheiten

    Schulung 11.2.3.9

    Sicherheitskontrollen an Fracht/Post

    Verpflichtende Schulung für Personal mit Zugang zu identifizierbarer Luftfracht oder Luftpost gemäß DVO (EU) 2015/1998

    Details zur Schulung 11.2.3.9 – Sicherheitskontrollen Luftfracht

    Für wen ist diese Schulung?

    Die Schulung nach Kapitel 11.2.3.9 ist verpflichtend für Personal, das Sicherheitskontrollen bei identifizierbarer Luftfracht durchführt – gemäß Ziffer 6.4.2.1 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998. Entscheidend ist, ob die Tätigkeit der Person darauf abzielt, Maßnahmen im Rahmen der Luftsicherheit durchzuführen.

    Wer führt Sicherheitskontrollen durch? (Beispiele)

    Bei Akteuren der sicheren Lieferkette zählen u.a. folgende Tätigkeiten als Sicherheitskontrollen:

    • • Prüfung bei Annahme, ob die Sendung von einem RegB, BV oder einem unbekannten Absender stammt
    • • Feststellung der Identität der Person, die eine Sendung übergibt
    • • Prüfung, ob ein Sicherheitsstatus bei Übernahme vom RegB vergeben wurde
    • • Vergabe des Sicherheitsstatus in der Begleitdokumentation nach erfolgter Kontrolle
    • • Entscheidung über ZÜP-Ergebnis und Schulungsnachweis des einzusetzenden Personals
    • • Einholung und Prüfung der Transporteurserklärung
    • • Vergabe von Zugangsberechtigungen (Schlüssel, Chipkarten, Transponder) zu Sicherheitsbereichen
    • • Manipulationssicheres Verpacken, Versiegeln oder Verplomben von Sendungen
    • • Verschluss von Fahrzeugen mit nummerierter Plombe oder Siegel
    • • Erstmalige Auswahl oder Identifikation von Sendungen als Luftfracht
    • • Schutz von Sendungen bei fehlenden baulichen/organisatorischen Maßnahmen
    • • Begleitung nicht zuverlässigkeitsüberprüfter oder ungeschulter Personen
    • • Kontrolle des Zugangs zu Sendungen während der Beförderung

    Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

    Die regelmäßige Fortbildung ist gemäß Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulVO) alle fünf Jahre erforderlich.

    Sicherheitskontrolle bei Luftfracht

    Warum Web-Based Training?

    Die Schulung 11.2.3.9 vermittelt primär Faktenwissen zu Sicherheitskontrollen und rechtlichen Grundlagen. Dieses Wissen lässt sich effizient im Selbststudium erarbeiten. Das WBT-Format ermöglicht zeitliche Flexibilität und ist besonders geeignet, wenn Mitarbeitende an verschiedenen Standorten oder in wechselnden Schichten arbeiten. Für Unternehmen mit spezifischen Betriebsabläufen oder größeren Gruppen bieten wir alternativ Inhouse-Präsenzschulungen an.

    Wann reicht Schulung – wann brauchen Sie mehr?

    Schulung reicht, wenn:

    • Ihr Sicherheitsprogramm bereits LBA-genehmigt ist
    • Bestehende Mitarbeitende aufgefrischt werden
    • Neue Mitarbeitende in etablierte Prozesse eingearbeitet werden

    Beratung empfohlen, wenn:

    • Sie erstmals eine Zulassung anstreben
    • Ein LBA-Audit bevorsteht
    • Ihr Sicherheitsprogramm aktualisiert werden muss
    • Sie Unsicherheit bei der Prozessgestaltung haben

    → Zur Übersicht meiner Beratungsleistungen

    Schulungsinhalte

    • Erkennung verbotener Gegenstände gemäß EU-Vorgaben
    • Durchführung und Dokumentation von Sicherheitskontrollen bei Fracht
    • Dokumentations- und Meldepflichten bei Unregelmäßigkeiten
    • Verhaltensregeln in sicherheitsrelevanten Bereichen
    • Schutz der sicheren Lieferketten vor unbefugten Eingriffen
    • Praxisnahe Übungen zur Sicherheitskontrolle
    • Rechtliche Grundlagen nach DVO (EU) 2015/1998
    • Zusammenarbeit mit dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

    ohne Flughafenausweis

    Verfügbare Schulungsformate

    Web-Based Training (WBT)

    54,50 €

    Flexibles Online-Lernen in Ihrem eigenen Tempo. Jederzeit und überall verfügbar mit interaktiven Modulen und automatischer Fortschrittskontrolle.

    5-7 Unterrichtseinheiten

    Präsenzschulung in der Betriebsstätte

    Auf Anfrage

    Schulung direkt bei Ihnen vor Ort. Ideal für Gruppen ab 6 Teilnehmern mit maßgeschneiderten Praxisbeispielen.

    1 Tag (5-7 UE)

    Auf einen Blick

    Zeitansatz

    5-7 Unterrichtseinheiten

    Preis ab

    54,50 € (WBT)

    Schulungsformate

    Web-Based-Training, Präsenz

    Zertifizierung

    LBA-zugelassen

    Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts.

    Relevant für diese Rollen

    Diese Schulung ist für folgende Akteure der sicheren Lieferkette vorgeschrieben:

    Bekannter VersenderReglementierter BeauftragterTransporteur

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    Sichern Sie sich Ihren Platz in meiner Schulung

    Typische Probleme in der Praxis

    • Schulungsnachweise sind nicht vollständig dokumentiert – im Audit fehlen einzelne Mitarbeitende oder Funktionen in der Übersicht, obwohl sie geschult wurden.
    • Schulungsnachweise sind abgelaufen – die fünf Jahre seit Erst- oder Auffrischungsschulung enden tagesgenau, der nächste Termin ist noch nicht gebucht.
    • Schulungsnachweise sind nicht validiert bzw. nicht prüfbar hinterlegt – Auftraggeber (Bekannter Versender, Reglementierter Beauftragter) verlangen einen online verifizierbaren Nachweis, vorhanden ist nur ein PDF.
    • Nicht alle erforderlichen Fortbildungen wurden absolviert – z. B. fehlt die Fortbildung 11.4.3 für den Sicherheitsbeauftragten oder die wiederkehrende Schulung 11.2.3.9 für Lager- und Versandpersonal.
    • Zuverlässigkeitsüberprüfungen (ZÜP) sind abgelaufen – einzelne Personen mit Frachtzugang oder Zugriff auf Frachtdaten arbeiten formal ohne gültige Überprüfung nach § 7 LuftSiG.
    • Anlagen zum Luftsicherheitsprogramm sind nicht auf aktuellem Stand – Schulungsmatrix, ZÜP-Liste, Organigramm oder Plombenregister entsprechen nicht mehr dem gelebten Betrieb.
    • Falsche Schulungswahl: Lager- und Versandpersonal mit Zugang zu identifizierbarer Luftfracht wird nur nach 11.2.7 (allgemeines Sicherheitsbewusstsein) geschult – statt nach 11.2.3.9. Beim LBA-Audit ist die Konsequenz eindeutig: Die Person darf bis zur Nachschulung nicht mehr im Sicherheitsbereich tätig sein.
    • Fortbildung 11.2.3.9 wird über die Fünf-Jahres-Frist hinausgeschoben, weil keine Termine geplant sind. Sendungen, die nach Fristablauf von dieser Person freigegeben wurden, sind sicherheitsstatusrechtlich angreifbar.

    So läuft die Schulung 11.2.3.9 ab

    1. Funktionsprüfung pro Person

      Wir klären je Mitarbeitendem, ob 11.2.3.9 die richtige Schulung ist – oder ob 11.2.3.10 (Bordvorräte) bzw. 11.2.7 (allgemeines Bewusstsein, ohne Frachtzugang) zutreffen. So vermeiden Sie Über- und Unterqualifizierung.

    2. Format wählen: WBT oder Inhouse-Präsenz

      WBT für Schichtbetrieb und verteilte Standorte (zeitunabhängig, sofort startbereit). Inhouse-Präsenz ab 5 Personen mit echten Beispielen aus Ihrem Sicherheitsprogramm – häufig die wirtschaftlichste Variante.

    3. Durchführung mit Fokus auf Praxis

      Erkennung verbotener Gegenstände, Annahmeprüfung, Statusvergabe, Reaktion auf verdächtige Sendungen, Dokumentations- und Meldepflichten. Kein Auswendiglernen, sondern Anwendung im Alltag.

    4. Bescheinigung mit Online-Validierung und Fristerinnerung

      Schulungsbescheinigung nach LuftSiSchulVO mit Online-Verifizierung (für Auftraggeber-Audits). Auf Wunsch erinnern wir vor Ablauf der Fünf-Jahres-Frist proaktiv – damit Nachweise nicht stillschweigend ablaufen.

    Warum Kai Siebert?

    Luftsicherheit ist regulatorisch komplex und gleichzeitig hochgradig praxisabhängig. Sie brauchen jemanden, der beide Seiten versteht – die Anforderungen des Luftfahrt-Bundesamtes ebenso wie den Betriebsalltag in Lager, Disposition und Fuhrpark.

    • LBA-zugelassener Trainer (LBA-232) – Schulungen erfüllen die Anforderungen der DVO (EU) 2015/1998 und LuftSiSchulVO
    • Seit 2004 selbstständig in Beratung, Audits und Schulung für die sichere Lieferkette
    • M.Sc. Angewandte Psychologie – verbindet regulatorische Präzision mit gelebter Sicherheitskultur
    • Eigene Führungserfahrung in Logistik und Transport – Empfehlungen sind im Betriebsalltag umsetzbar
    • Standorte für Beratung und Schulung: Neumarkt i.d.OPf. (primär), Frankfurt, München, Nürnberg

    Mehr zur Person: Über Kai Siebert

    Häufige Fragen zur Schulung 11.2.3.9