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    Reglementierter Lieferant
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    Akteur der sicheren Lieferkette

    Reglementierter Lieferant

    Stand: Mai 2026 · DVO (EU) 2015/1998 · § 9a LuftSiG

    Regulated Supplier – Unternehmen, die Bordvorräte direkt an Luftfahrzeuge liefern dürfen und dafür eine behördliche Zulassung besitzen.

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    Was ist ein Reglementierter Lieferant?

    Ein Reglementierter Lieferant (engl. Regulated Supplier) ist ein Unternehmen, dessen Verfahren gemeinsamen Sicherheitsvorschriften und Sicherheitsstandards entsprechen, die es gestatten, Bordvorräte unmittelbar zu einem Luftfahrzeug zu liefern.

    Hinweis: Der Reglementierte Lieferant ist eine Unternehmenszulassung – keine persönliche Qualifikation. Für die Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen im Betrieb ist der/die Luftsicherheitsbeauftragte verantwortlich.

    Unternehmen, die in Deutschland Bordvorräte unmittelbar zu einem Luftfahrzeug liefern wollen, müssen über eine Zulassung als Reglementierter Lieferant für Bordvorräte verfügen. Der Status ist beim Luftfahrt-Bundesamt zu beantragen.

    Bordvorräte umfassen beispielsweise Catering, Reinigungsmaterial, Duty-Free-Artikel oder sonstige Versorgungsgüter, die direkt zum Flugzeug gebracht werden.

    Die zugelassenen reglementierten Lieferanten sind in der EU-Unionsdatenbank zur Sicherheit der Lieferkette aufgeführt.

    Wann ist diese Seite relevant?

    Diese Rolle betrifft Unternehmen, die Bordvorräte (Catering, Reinigungsmaterial, Duty-Free) unmittelbar an ein Luftfahrzeug liefern dürfen.

    Wann trifft diese Rolle NICHT zu?

    Rechtsgrundlage: DVO (EU) 2015/1998

    Zulassungsvoraussetzungen

    Für die Zulassung als Reglementierter Lieferant sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

    • Sicherheitsprogramm

      Erstellung eines umfassenden Sicherheitsprogramms für die Handhabung und Lieferung von Bordvorräten.

    • Sicherheitskontrollen

      Durchführung von Sicherheitskontrollen an Bordvorräten vor der Lieferung zum Luftfahrzeug.

    • Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. §7 LuftSiG

      Alle Personen mit Wissen über oder Zugang zu identifizierbaren Bordvorräten müssen zuverlässigkeitsüberprüft werden. Dazu zählen:

      • • Lager- und Produktionspersonal
      • • Lieferfahrer und Transportpersonal
      • • Personen, die Zugänge zu Sicherheitsbereichen vergeben
      • • EDV-Administratoren mit Zugriff auf Lieferdaten
      • • Vertriebsmitarbeiter mit Kenntnis von Lieferungen
      • • Werkschutz und Empfangspersonal
      • • Reinigungspersonal mit Zugang zu geschützten Lagern
    • Geschultes Personal

      Alle zuverlässigkeitsüberprüften Personen müssen entsprechend ihrer Tätigkeit gemäß DVO (EU) 2015/1998 geschult werden.

    • Cybersecurity-Maßnahmen

      Umsetzung der DVO (EU) 2019/1583 zur Cybersicherheit im Bereich der Luftsicherheit.

    • Behördliche Zulassung

      Das LBA prüft alle Voraussetzungen und führt eine Vor-Ort-Validierung durch.

    Schulungsanforderungen

    Für Personal von Reglementierten Lieferanten gelten spezifische Schulungsanforderungen:

    Schulung nach 11.2.3.10

    Für Personen, die Sicherheitskontrollen für Bordvorräte und Flughafenlieferungen durchführen (außer Kontrollen).

    → Zur Schulung 11.2.3.10

    Schulung nach 11.2.5

    Für den Luftsicherheitsbeauftragten mit Verantwortung für das Sicherheitsprogramm.

    Kernaufgaben des Sicherheitsbeauftragten
    • • Entwicklung und Aktualisierung des Sicherheitsprogramms
    • • Überwachung der Einhaltung aller Sicherheitsverfahren
    • • Weiterentwicklung bestehender Sicherheitsmaßnahmen
    • • Überwachung von ZÜP und Schulungen
    • • Sicherstellung der Personalkenntnis über Sicherheitsbestimmungen

    Der Sicherheitsbeauftragte ist in Belangen der Luftsicherheit weisungsbefugt.

    Schulung nach 11.2.8

    Cyber-Security-Awareness für Personal mit Zugang zu kritischen IT-Systemen und sicherheitsrelevanten Daten.

    → Zur Schulung 11.2.8

    Wann reicht Schulung – wann brauchen Sie mehr?

    Schulung reicht, wenn:

    • • Sie bereits als Reglementierter Lieferant zugelassen sind
    • • Neue Mitarbeitende in bestehende Prozesse integriert werden
    • • Fortbildungen für Ihr Personal anstehen

    Beratung empfohlen, wenn:

    • • Sie erstmals die Zulassung als Regl. Lieferant anstreben
    • • Ihr Sicherheitsprogramm erstellt werden muss
    • • Neue Sicherheitskontrollen implementiert werden sollen
    • • Cybersecurity-Anforderungen umgesetzt werden müssen

    Audit empfohlen, wenn:

    • • Ein LBA-Audit bevorsteht
    • • Ihre internen Prozesse überprüft werden sollen
    • • Sicherheitslücken identifiziert werden müssen

    → Zur Übersicht meiner Beratungsleistungen

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    Zuständige Behörde

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

    Referat S 5

    38144 Braunschweig

    regl@lba.de

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    Sicherheit beginnt im Kopf. Eine gelebte Sicherheitskultur schützt nicht nur die Zulassung, sondern auch Ihre Mitarbeitenden und Ihren Betrieb.

    Häufige Fragen zum Reglementierten Lieferanten