Während andere im Schatten Pause machen, steht das Kontroll- und Bodenpersonal am Flughafen weiter am Gerät. In der Sicherheitskontrolle, auf dem Vorfeld, in den Frachthallen. Konzentriert, präzise, unter Zeitdruck – und das bei Temperaturen, die in Hallen und auf Asphalt deutlich über das hinausgehen, was draußen gemessen wird. Ich kenne diese Branche seit über 20 Jahren – als Ausbilder, als Auditor, als jemand, der die Lieferketten und die Menschen kennt, die sie am Laufen halten. Und ich erlebe seit einiger Zeit auch die andere Seite: als psychologischer Berater die Belastung, die entsteht, wenn Arbeitgeber Fürsorge als Kostenfaktor statt als Pflicht behandeln. Die Realität ist oft absurd Ein aktuelles Beispiel aus Düsseldorf zeigt, wie es nicht laufen sollte: Ein Dienstleister soll dort – trotz erheblichen Personalmangels, hohem Passagieraufkommen und einer von der Bezirksregierung selbst bemängelten Klimatisierung der Terminals – negative Verhaltensberichte über Beschäftigte verfasst haben, weil diese bei dieser Hitze den obersten Hemdknopf offen ließen. Das ist kein Einzelfall-Kuriosum. Das ist ein Symptom. Die Politik diskutiert – die Praxis wartet Erst vor wenigen Tagen hat der Bundestag mehrere Anträge zum Hitzeschutz am Arbeitsplatz beraten. Gefordert wird unter anderem ein Gesetzentwurf für besseren Sonnen- und Hitzeschutz im Freien, eine Überarbeitung der Arbeitsstättenverordnung für Innenräume und die Möglichkeit, die Arbeitszeit bei extremer Hitze zu verkürzen. Bemerkenswert: Ein Teil der Forderungen lautet schlicht, bestehende Regelungen endlich konsequent umzusetzen. Das heißt im Klartext: Es fehlt nicht nur an Gesetzen. Es fehlt an Vollzug. Und die Psyche? Sechs Monate „verschärfte Kontrolle“ – business as usual Seit dem 1. Januar 2026 gilt für die Arbeitsschutzbehörden eine gesetzliche Mindestbesichtigungsquote von 5 % aller Betriebe pro Jahr – mit explizitem Schwerpunkt auf der psychischen Gefährdungsbeurteilung, die schon seit 2013 Pflicht ist. Sechs Monate später, heute, zeigt sich: Berichten zufolge führt nur etwa ein Viertel der Betriebe in Deutschland überhaupt eine solche Beurteilung durch – in Kleinbetrieben liegt die Quote noch deutlich niedriger. Bußgelder von bis zu 30.000 Euro stehen seit Jahren auf dem Papier. Verändert hat sich dadurch erkennbar wenig. Für Kontrollpersonal heißt das konkret: Hochkonzentrierte Arbeit unter Zeitdruck, Konfliktexposition gegenüber Passagieren, Verantwortung für die sichere Lieferkette – und das in Hitze, ohne dass die psychische Belastung dieser Tätigkeit irgendwo systematisch erfasst wird. Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist für viele Arbeitgeber nach wie vor eine Akte im Schrank, nicht ein Instrument, mit dem tatsächlich etwas verändert wird. Zwei Seiten, ein Problem Hitzeschutz und psychische Gefährdungsbeurteilung wirken wie zwei getrennte Themen. Sind sie nicht. Beide zeigen dieselbe Haltung: Fürsorge wird so lange als lästige Pflicht behandelt, bis eine Kontrolle, ein Bußgeld oder ein Imageschaden droht. Mehr Kontrollquote allein ändert daran nichts – sie verschiebt das Problem nur von „wird ignoriert“ zu „wird formal abgehakt“. Was tatsächlich etwas verändert, sind Arbeitgeber, die Pausen in klimatisierten Räumen, ausreichend Trinkwasser, realistische Schichtplanung und eine ernst gemeinte psychische Gefährdungsbeurteilung nicht als Compliance-Übung, sondern als Führungsaufgabe verstehen. Genau das sehe ich – zum Glück – auch in dieser Branche, wenn Verantwortliche es ernst meinen. Die Frage, die bleibt: Wie viele Hitzesommer und wie viele Kontrollperioden braucht es noch, bis „genügend wichtig, um wirklich etwas zu ändern“ der Normalfall ist – und nicht die Ausnahme? Mich interessiert eure Perspektive: Wie geht euer Unternehmen mit Hitze und psychischer Belastung im Kontroll- und Bodendienst um? Echte Fürsorge oder Pflichtübung? #Luftsicherheit #Arbeitsschutz #Hitzeschutz #PsychischeGefährdungsbeurteilung #Bodendienste #GroundHandling #Gesundheitsschutz #Führung