Air Cargo or Mail Carrier operating into the Union from a Third Country Airport – ein Luftfahrtunternehmen, das Fracht oder Post von einem Drittstaaten-Flughafen in die EU befördert. ACC3-Carrier müssen ein EU-validiertes Sicherheitsprogramm vorweisen und werden regelmäßig durch EU-Validierer überprüft.
Rechtsgrundlage: DVO (EU) 2015/1998, Kapitel 6.8
Bekannter Lieferant (Bordvorräte)(BL)
Akteur
Ein von einem Reglementierten Lieferanten oder Luftfahrtunternehmen anerkannter Lieferant, der Bordvorräte in die sichere Lieferkette einbringen darf. Die Anerkennung erfolgt durch den jeweiligen Abnehmer, nicht durch das LBA.
Rechtsgrundlage: DVO (EU) 2015/1998, Kapitel 8
Bekannter Lieferant (Flughafenanlieferung)(BL)
Akteur
Ein von einem Flughafenbetreiber anerkannter Lieferant, der Flughafenlieferungen in Sicherheitsbereiche von Flughäfen liefern darf. Die Anerkennung erfolgt durch den Flughafenbetreiber, nicht durch das LBA.
Rechtsgrundlage: DVO (EU) 2015/1998, Kapitel 9
Bekannter Versender(BV)
Akteur
Ein Versender von Luftfracht, der vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) zugelassen wurde und Sendungen in die sichere Lieferkette einbringen darf, ohne dass diese einer behördlichen Kontrolle unterzogen werden müssen. Die Zulassung setzt ein genehmigtes Sicherheitsprogramm, geschultes Personal und regelmäßige Audits voraus.
Rechtsgrundlage: DVO (EU) 2015/1998, Kapitel 6.4
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik(BSI)
Behörde / Institution
Nationale Cybersicherheitsbehörde. Das BSI ist Anlaufstelle für Meldewege bei Cybersicherheitsvorfällen, betreibt das Melde- und Informationsportal und veröffentlicht Leitfäden – unter anderem zu Schulungsinhalten im Bereich der Cyber-Luftsicherheit. Eine Zertifizierung von Awareness-Schulungen erfolgt durch das BSI nicht.
Cybersicherheitsprogramm
Verfahren
Verpflichtende Anlage zum Luftsicherheitsprogramm. Es dokumentiert die Ansprechperson Cybersecurity, das KIKS-Inventar, die Risikomethodik und -bewertung, die Schutzmaßnahmen, den Cybersicherheitsreaktionsplan sowie Monitoring- und Qualitätskontrollmaßnahmen.
Rechtsgrundlage: Nr. 11.2.8 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998 i. V. m. §§ 9 / 9a LuftSiG | BMV-Grundsätze Version 3
Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998(DVO (EU) 2015/1998)
Rechtsgrundlage
Die zentrale EU-Durchführungsverordnung zur Luftsicherheit. Sie überführt die in der Rahmenverordnung (EG) Nr. 300/2008 festgelegten gemeinsamen Grundstandards in konkrete Durchführungsmaßnahmen für die Luftsicherheit.
Ergänzt die Rahmenverordnung (EG) Nr. 300/2008
DVO (EU) 2019/1583
Rechtsgrundlage
Durchführungsverordnung, mit der die Cybersicherheitsmaßnahmen in die DVO (EU) 2015/1998 eingefügt wurden. Sie ist die Grundlage für die Pflicht zur Absicherung kritischer informations- und kommunikationstechnischer Systeme sowie für die Cyber-Security-Awareness-Schulung nach Nr. 11.2.8.
Konkretisiert durch die BMV-Grundsätze Version 3 (in Kraft seit 01.01.2026)
Fortbildung 11.4.3
Schulung
Die regelmäßige Fortbildung für Personal, das nach Nummer 11.2.5 geschult wurde (Sicherheitsbeauftragte sind Personen mit Verantwortung für die Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen).
Frequenz: mindestens alle 5 Jahre | 6-Monats-Regel bei Nichtanwendung der Kompetenzen
Ein systematischer Vergleich des Ist-Zustands eines Unternehmens mit den regulatorischen Soll-Anforderungen. Identifiziert konkrete Abweichungen und Handlungsbedarfe.
Known Consignor operating in a Third Country – ein Bekannter Versender in einem Drittstaat, der von einem ACC3-validierten Luftfahrtunternehmen oder RA3 anerkannt wurde. KC3 dürfen Sendungen ohne zusätzliche Sicherheitskontrolle in die EU-Lieferkette einbringen.
Rechtsgrundlage: DVO (EU) 2015/1998, Kapitel 6.8
Kritische informations- und kommunikationstechnische Systeme(KIKS)
Verfahren
Systeme und Daten der Informations- und Kommunikationstechnik, die für Luftsicherheitszwecke genutzt werden und deren Störung, Manipulation oder Ausfall das Sicherheitsniveau der Lieferkette absenken kann. KIKS sind zu inventarisieren, im Cybersicherheitsprogramm zu bewerten und durch Schutzmaßnahmen abzusichern.
Rechtsgrundlage: Nr. 1.7 und 11.2.8 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998
Luftfahrt-Bundesamt(LBA)
Behörde / Institution
Die zuständige Bundesoberbehörde für die Zivilluftfahrt in Deutschland mit Sitz in Braunschweig. Das LBA erteilt und überwacht die Zulassungen für Bekannte Versender, Reglementierte Beauftragte, Reglementierte Lieferanten und Transporteure.
Luftsicherheitsgesetz(LuftSiG)
Rechtsgrundlage
Das deutsche Bundesgesetz zur Sicherung des Luftverkehrs. Es regelt u. a. die Zuständigkeiten der Luftsicherheitsbehörden, die Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) und die Pflichten von Flughafenbetreibern.
Zuletzt geändert durch das LuftSiG-Änderungsgesetz (Gesetzentwurf 2026)
Regulated Agent operating in a Third Country – ein Reglementierter Beauftragter, der in einem Drittstaat (außerhalb der EU) tätig ist und Fracht oder Post für den Transport in die EU sichert. RA3-Stellen werden durch EU-Luftsicherheitsvalidierer anerkannt und unterliegen regelmäßigen Überprüfungen.
Rechtsgrundlage: DVO (EU) 2015/1998, Kapitel 6.8
Reglementierter Beauftragter(RB)
Akteur
Ein Unternehmen (z. B. Spediteur, Frachtabfertiger), das Luftfracht oder Luftpost von Bekannten Versendern oder anderen Reglementierten Beauftragten annimmt und Sicherheitskontrollen durchführt. Der RB ist verantwortlich für die lückenlose Sicherheitskette bis zur Übergabe an das Luftfahrtunternehmen.
Rechtsgrundlage: DVO (EU) 2015/1998, Kapitel 6.3
Reglementierter Lieferant(RL)
Akteur
Ein Lieferant von Bordvorräten, der vom LBA zugelassen wurde. Der Reglementierte Lieferant stellt sicher, dass seine Waren keine Sicherheitsbedrohung für die Luftfahrt darstellen.
Rechtsgrundlage: DVO (EU) 2015/1998, Kapitel 8.1
Schulung 11.2.3.10
Schulung
Eine Luftsicherheitsschulung gemäß Kapitel 11.2.3.10 der DVO (EU) 2015/1998 für Personal, das Sicherheitskontrollen bei Bordvorräten, Flughafenlieferungen sowie Post und Material von Luftfahrtunternehmen durchführt.
Format: WBT (Online) | Fortbildung alle 5 Jahre
Schulung 11.2.3.9
Schulung
Eine gesetzlich vorgeschriebene Luftsicherheitsschulung für Personal, das Sicherheitskontrollen bei Luftfracht oder Luftpost durchführt oder Zugang dazu hat (z. B. Fahrer, Lagerpersonal). Kann als Web Based Training (WBT) absolviert werden.
Kosten: ab 54,50 € | Format: WBT (Online) | Fortbildung alle 5 Jahre
Die Schulung von Personen, die auf nationaler oder lokaler Ebene allgemeine Verantwortung dafür tragen, dass ein Sicherheitsprogramm und seine Durchführung allen Rechtsvorschriften entspricht. Sicherheitsbeauftragte tragen die Verantwortung für die Umsetzung und Einhaltung der im Sicherheitsprogramm beschriebenen Maßnahmen gegenüber der Behörde und dafür, dass das Sicherheitsprogramm auf dem aktuellsten Stand hinsichtlich der sicherheitsrelevanten Anforderungen ist.
Format: Blended Learning + Präsenz
Schulung für Fahrpersonal beim Transporteur, wenn kein Zugang zu identifizierter und sicherheitskontrollierter Luftfracht besteht – das Fahrpersonal also keinen Zugang zur Ladefläche hat.
Rechtsgrundlage: DVO (EU) 2015/1998, Kapitel 11.2.7
Schulung 11.2.8 – Cyber-Security-Awareness
Schulung
Verpflichtende Cyber-Security-Awareness-Schulung für alle internen und externen Mitarbeitenden, die die Auswirkungen eines Cyberangriffs auf kritische informations- und kommunikationstechnische Systeme (KIKS) feststellen oder einen solchen Angriff beobachten könnten. Es gibt genau eine Schulung mit einem Mindestumfang von 2 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten; eine Stufung nach Personengruppen existiert nicht.
Rechtsgrundlage: Nr. 11.2.8.2 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998 i. V. m. § 6 Abs. 16 LuftSiSchulV | Wiederholung alle 5 Jahre
Schulungsbescheinigung
Schulung
Der formale Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Luftsicherheitsschulung. Sie muss bei behördlichen Audits vorgelegt werden können und ist in der Regel 5 Jahre gültig.
Sichere Lieferkette
Verfahren
Das System aufeinanderfolgender, zugelassener Akteure (Bekannter Versender, Transporteur, Reglementierter Beauftragter, Luftfahrtunternehmen), durch das Luftfracht vom Ursprung bis zum Verladen ins Flugzeug geschützt wird.
Sicherheitskultur
Verfahren
Die Gesamtheit der Werte, Einstellungen und Verhaltensweisen in einem Unternehmen, die bestimmen, wie konsequent Sicherheitsmaßnahmen im Alltag umgesetzt werden.
Psychologische Grundlage: Optimism Bias, Situational Awareness
Sicherheitsprogramm(SP / BVSP)
Verfahren
Ein vom LBA genehmigtes Dokument, das alle Sicherheitsmaßnahmen eines Beteiligten der sicheren Lieferkette beschreibt. Es enthält unter anderem Zugangskontrollen, Schulungskonzepte, Kontrollverfahren, Verantwortlichkeiten und Notfallpläne. Jede Änderung muss dem LBA gemeldet werden. BVSP bezeichnet das Sicherheitsprogramm des Bekannten Versenders.
Rechtsgrundlage: DVO (EU) 2015/1998, verschiedene Kapitel je nach Akteursrolle
Ein Unternehmen, das Luftfracht oder Luftpost zwischen Akteuren der sicheren Lieferkette befördert. Ab 2027 ist eine EU-Zulassung für Transporteure verpflichtend.
Rechtsgrundlage: DVO (EU) 2015/1998, Kapitel 6.6 | Zulassungspflicht ab voraussichtlich 2027
Im Kontext der Luftsicherheit bezeichnet die Validierung die behördliche Überprüfung und Bestätigung, dass ein Beteiligter der sicheren Lieferkette die Anforderungen der DVO (EU) 2015/1998 erfüllt. Bei ACC3-Carriern erfolgt die Validierung durch EU-Luftsicherheitsvalidierer vor Ort im Drittstaat.
Rechtsgrundlage: DVO (EU) 2015/1998, Kapitel 6.8 und 11.6
Verordnung (EG) Nr. 300/2008(VO 300/2008)
Rechtsgrundlage
Die europäische Rahmenverordnung über gemeinsame Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt. Sie definiert die Grundstandards und wird durch die DVO (EU) 2015/1998 konkretisiert.
Web Based Training(WBT)
Schulung
Eine Online-Schulungsform, bei der Teilnehmer die Inhalte selbstständig am Computer absolvieren. Im Kontext der Luftsicherheit werden insbesondere die Schulungen 11.2.3.9 und 11.2.3.10 als WBT angeboten.
Zuverlässigkeitsüberprüfung(ZÜP)
Verfahren
Eine behördliche Sicherheitsüberprüfung von Personen, die Zugang zu sicherheitsempfindlichen Bereichen der Luftfahrt erhalten sollen. Sie wird nach § 7 LuftSiG durchgeführt.
Gültigkeit: in der Regel 5 Jahre
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts.