Am 30. Juni 2026 hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) gemeinsam mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) den Verfassungsschutzbericht 2025 vorgestellt. Der Bericht ist die jährliche offene Lagebewertung der deutschen Inlandsnachrichtendienste zu Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und zu Aktivitäten fremder Mächte in Deutschland. Was der Bericht ist – und was nicht Der Verfassungsschutzbericht ist keine strafrechtliche Bewertung und keine unmittelbare Handlungsanweisung an Wirtschaftsakteure. Er beschreibt Beobachtungsobjekte, Phänomenbereiche und Entwicklungen des Berichtsjahres. Für Betreiber in der sicheren Luftfracht-Lieferkette liefert er dennoch wichtige Kontextinformation: Er benennt die Bedrohungslage, an der sich Aufsichtsbehörden, Regulator und Auditpraxis orientieren. Schwerpunkte des Berichtsjahres Laut Veröffentlichung des BMI stehen im Bericht unter anderem folgende Phänomenbereiche im Fokus: Rechtsextremismus einschließlich Reichsbürger- und Selbstverwalter-Szene, Islamismus und islamistischer Terrorismus, Linksextremismus, auslandsbezogener Extremismus sowie Spionage, Cyberangriffe und Sabotagehandlungen durch fremde Nachrichtendienste. Die konkrete Gewichtung, Zahlen und Fallbeispiele sind der Originalpublikation zu entnehmen – wir verweisen für belastbare Angaben ausdrücklich auf die Primärquelle. Relevanz für die Luftsicherheit Der Luftverkehr ist nach Anhang I der Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS-2) ein Sektor mit hoher Kritikalität. Sabotage- und Spionageaktivitäten fremder Mächte, hybride Bedrohungen und ideologisch motivierte Einzeltäter zählen zu den Szenarien, gegen die Betreiber sicherer Lieferketten strukturell abgesichert sein müssen. Die im Bericht beschriebenen Trends – insbesondere die zunehmende Bedeutung von Cyber- und Sabotagekomponenten – decken sich mit den Schwerpunkten der aktuellen europäischen Luftsicherheits- und Cyberregulierung. Konsequenzen für Sicherheitsverantwortliche Für Bekannte Versender, Reglementierte Beauftragte, Reglementierte Lieferanten, Bekannte Lieferanten und Transporteure ergeben sich aus einer Lagebewertung wie dem Verfassungsschutzbericht drei praktische Linien: Das eigene Sicherheitsprogramm muss die Bedrohungsannahmen des Regulators plausibel abbilden – insbesondere Insider-Risiken, Zutrittskontrolle, Zuverlässigkeitsüberprüfungen und Manipulationsschutz. Schulungs- und Sensibilisierungsinhalte nach Kapitel 11.2.3.9, 11.2.3.10, 11.2.5, 11.2.7 und 11.2.8 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998 sollten die aktuellen Bedrohungsphänomene (u. a. hybride Angriffe, Radikalisierung, Social Engineering) altersgerecht und rollenspezifisch aufgreifen. Cyberaspekte müssen mit den einschlägigen Rahmen verzahnt sein: Grundsätze zur Cybersicherheit in der Luftfahrt (Version 3), NIS-2 in Verbindung mit dem NIS2UmsuCG sowie sektorspezifische Vorgaben des Luftfahrt-Bundesamtes. Einordnung Der Verfassungsschutzbericht 2025 verändert die geltenden Rechtspflichten nicht, er beschreibt jedoch das Umfeld, in dem diese Pflichten wirksam werden müssen. Wer sein Sicherheitsprogramm regelmäßig gegen aktuelle Lageberichte spiegelt, Schulungen inhaltlich nachzieht und interne Audits ernst nimmt, ist gegenüber Aufsicht und Auditor demonstrierbar handlungsfähig. Wir empfehlen, die Originalpublikation zur Kenntnis zu nehmen und relevante Passagen strukturiert in das eigene Risikomanagement zu übernehmen. Quellen (APA7) Bundesministerium des Innern und für Heimat. (2026). Verfassungsschutzbericht 2025. Berlin: BMI. https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/sicherheit/BMI26012-vsb2025.html Bundesamt für Verfassungsschutz. (o. D.). Themen und Aufgaben. Abgerufen am 30. Juni 2026, von https://www.verfassungsschutz.de/ Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union. (2022). Richtlinie (EU) 2022/2555 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union (NIS-2-Richtlinie). Amtsblatt der Europäischen Union, L 333, 80–152. https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2022/2555/oj Europäische Kommission. (2015). Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 der Kommission vom 5. November 2015 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards in der Luftsicherheit (konsolidierte Fassung). Amtsblatt der Europäischen Union, L 299, 1–142. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02015R1998-20240901 Hinweis: Für belastbare Zahlen, Zitate und Fallbeispiele ist ausschließlich die Originalpublikation des Verfassungsschutzberichts 2025 maßgeblich.