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    Audit nicht bestanden – Mängelbeseitigung Luftsicherheit
    Nach dem Audit

    Audit nicht bestanden? So handeln Sie richtig.

    Ein gescheitertes LBA-Audit ist kein Endpunkt. Mit der richtigen Strategie beseitigen Sie die Mängel strukturiert und bestehen die Nachprüfung.

    Was ein nicht bestandenes Audit bedeutet

    Ein LBA-Audit mit Beanstandungen versetzt viele Unternehmen in Alarmbereitschaft – zu Recht. Die Konsequenzen reichen von Nachbesserungsfristen über die Aussetzung der Zulassung bis hin zum vollständigen Entzug. Besonders kritisch: Ohne Zulassung als Bekannter Versender kann Luftfracht nicht mehr eigenverantwortlich als sicher eingestuft werden.

    Die gute Nachricht: Die meisten Mängel sind behebbar – wenn Sie strukturiert und fristgerecht vorgehen. Entscheidend ist, dass Sie die Beanstandungen nicht einzeln abarbeiten, sondern ein Gesamtkonzept entwickeln, das die Ursachen adressiert.

    Die häufigsten Audit-Mängel – und wie sie behoben werden

    Diese vier Bereiche verursachen über 80 % aller Beanstandungen in LBA-Audits.

    Schulungsnachweise

    Häufigster Mangel

    Fehlende, abgelaufene oder unvollständige Nachweise nach Kapitel 11.2.3.9 oder 11.2.5 DVO (EU) 2015/1998.

    Lösung: Lückenanalyse aller Schulungsnachweise, Nachschulung organisieren, Dokumentationssystem einrichten.

    Sicherheitsprogramm

    Kritisch

    BVSP nicht aktuell, enthält veraltete Prozessbeschreibungen oder spiegelt die tatsächlichen Betriebsabläufe nicht wider.

    Lösung: Sicherheitsprogramm überarbeiten, an aktuelle Prozesse anpassen, vom LBA genehmigen lassen.

    Zugangskontrolle

    Sicherheitskritisch

    Unbefugte haben Zugang zu sicherheitsrelevanten Bereichen. Zutrittsprotokolle fehlen oder sind unvollständig.

    Lösung: Zutrittssystem überprüfen, Berechtigungen aktualisieren, lückenlose Protokollierung sicherstellen.

    ZÜP-Dokumentation

    Formeller Mangel

    Zuverlässigkeitsüberprüfungen (§7 LuftSiG) für einzelne Mitarbeiter fehlen oder sind nicht nachweisbar.

    Lösung: ZÜP-Status aller relevanten Mitarbeiter prüfen, fehlende Anträge stellen, zentrale Übersicht anlegen.

    Mein Vorgehen: Vom Mangel zur Nachprüfung

    Strukturierte Mängelbeseitigung in 5 Schritten – angepasst an Ihre Fristen und Prioritäten.

    1

    Auditbericht analysieren

    Detaillierte Auswertung aller Beanstandungen: Welche Mängel sind kritisch? Welche Fristen gelten? Wo liegt das größte Risiko?

    2

    Maßnahmenplan erstellen

    Priorisierter Aktionsplan mit konkreten Korrekturmaßnahmen, Verantwortlichkeiten und realistischem Zeitplan.

    3

    Korrektur umsetzen

    Hands-on-Begleitung: Sicherheitsprogramm überarbeiten, Schulungen durchführen, Dokumentation aufbauen.

    4

    Wirksamkeitsprüfung

    Internes Nachaudit: Sind alle Mängel tatsächlich behoben? Würde das LBA die Umsetzung akzeptieren?

    5

    Nachprüfung begleiten

    Vorbereitung auf und Begleitung der behördlichen Nachprüfung – bis zur erfolgreichen Bestätigung.

    Was Sie gewinnen

    Alle Mängel fristgerecht behoben – dokumentiert und nachweisbar

    Nachprüfung bestanden – Zulassung gesichert

    Präventionskonzept – damit es beim nächsten Audit keine Überraschungen gibt

    Geschultes Personal – Nachweise aktuell und vollständig

    Professionelle Kommunikation mit dem LBA – Stellungnahmen und Nachweise

    Häufige Fragen nach einem gescheiterten Audit

    Häufige Fragen

    Audit nicht bestanden? Handeln Sie jetzt.

    Kostenloses Erstgespräch – gemeinsam entwickeln wir den Maßnahmenplan für Ihre Nachprüfung.