
Sichere Lieferkette in der Luftfracht – Akteure & LBA-Zulassungen
Stand: Mai 2026 · Grundlage: DVO (EU) 2015/1998
Sichere Lieferkette in der Luftfracht heißt: Jede Sendung bleibt von der Verpackung bis zum Flugzeug nachweislich unmanipuliert – getragen von fünf zugelassenen Akteuren (Bekannter Versender, Reglementierter Beauftragter, Transporteur, Reglementierter Lieferant, Bekannter Lieferant).
In der Praxis scheitert die LBA-Validierung selten am Willen, sondern an unklaren Prozessen, abgelaufenen Schulungsbescheinigungen, fehlenden Zuverlässigkeitsüberprüfungen und Sicherheitsprogrammen, die im Audit nicht zum gelebten Ablauf passen. Diese Seite zeigt, welcher Akteur Sie sind und wie der Weg zur Zulassung realistisch aussieht.
Was ist die sichere Lieferkette in der Luftfracht?
Die sichere Lieferkette in der Luftfracht ist die behördlich kontrollierte Abfolge zugelassener Unternehmen, die nach DVO (EU) 2015/1998 sicherstellt, dass Fracht, Post und Bordvorräte vom Versand bis zum Verladen ins Flugzeug nicht manipuliert werden können.
Rechtsgrundlagen: VO 300/2008, DVO 2015/1998 und § 9a LuftSiG
Die vierte Säule der Luftsicherheit betrifft die sog. „Stellen". Hier greifen die VO (EG) Nr. 300/2008 und der § 9a LuftSiG ineinander und verpflichten die Beteiligten der Lieferkette – Reglementierte Beauftragte, Bekannte Versender, Reglementierte Lieferanten und zugelassene Transporteure – Maßnahmen zu ergreifen, dass Fracht, Post und Lieferungen von Bordvorräten/Flughafenanlieferungen nicht manipuliert werden können.
Wichtig zu verstehen:
Die Akteure der sicheren Lieferkette sind Unternehmen – keine Einzelpersonen. Die Zulassung als Bekannter Versender, Reglementierter Beauftragter usw. wird dem Unternehmen erteilt. Für die Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen im Betrieb ist der/die Luftsicherheitsbeauftragte (gem. Schulung 11.2.5) verantwortlich.
Wer erteilt die LBA-Zulassung?
Die Zulassung dieser Akteure erfolgt durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Jeder Akteur hat spezifische Aufgaben, Zulassungsvoraussetzungen und Schulungspflichten gemäß DVO (EU) 2015/1998 – Bekannte Lieferanten werden hingegen vom Empfänger benannt, nicht zugelassen.
Welche Rolle trifft auf Ihr Unternehmen zu?
Sie versenden eigene Waren als Luftfracht?
Sie sind Spediteur, Logistiker oder führen Sicherheitskontrollen durch?
Sie transportieren sichere Luftfracht zwischen zugelassenen Stellen?
Sie liefern Bordvorräte (Catering, Reinigung) direkt an Flugzeuge?
Sie liefern Bordvorräte an Luftfahrtunternehmen (nicht direkt ans Flugzeug)?
Fachwissen
Praxiswissen und Regulierung für alle Akteure
Die fünf Akteure der sicheren Luftfracht-Lieferkette im Überblick
Klicken Sie auf einen Akteur, um detaillierte Informationen zu Definition, Zulassungsvoraussetzungen und erforderlichen Schulungen zu erhalten.
Sichere Lieferketten nach DVO (EU) 2015/1998 im Überblick
Es gibt verschiedene sichere Lieferketten: für Fracht und Post, für Bordvorräte und für Flughafenlieferungen. Jede folgt spezifischen Regeln gemäß DVO (EU) 2015/1998.
Lieferkette Fracht und Post
Bekannter Versender → Transporteur → Reglementierter Beauftragter → Luftfahrtunternehmen

Lieferkette Bordvorräte / Flughafenanlieferung
Bekannter Lieferant → Reglementierter Lieferant → Luftfahrtunternehmen

Sicherheitskultur als Querschnittsthema
Unabhängig davon, welche Rolle Ihr Unternehmen in der sicheren Lieferkette einnimmt: Nachhaltige Sicherheit beginnt im Kopf. Eine gelebte Sicherheitskultur schützt nicht nur Ihre Zulassung, sondern auch Ihre Mitarbeitenden, Ihre Reputation und Ihren Betrieb. Schulungen allein reichen nicht – Sicherheit muss als Teil der Unternehmenskultur verstanden und gelebt werden.
Fachwissen & Aktuelles für jeden Akteur
Spezifische Fachbeiträge, rechtliche Grundlagen und Praxiswissen – passend zu Ihrer Rolle.
Typische Probleme in der sicheren Lieferkette
Die meisten Beanstandungen bei LBA-Audits entstehen nicht durch fehlendes Wissen, sondern durch organisatorische Lücken zwischen den Akteuren. Diese Muster sehen wir in der Praxis besonders häufig:
- Schulungsnachweise sind nicht vollständig dokumentiert – im Audit fehlen einzelne Mitarbeitende oder Funktionen in der Übersicht, obwohl sie geschult wurden.
- Schulungsnachweise sind abgelaufen – die fünf Jahre seit Erst- oder Auffrischungsschulung enden tagesgenau, der nächste Termin ist noch nicht gebucht.
- Schulungsnachweise sind nicht validiert bzw. nicht prüfbar hinterlegt – Auftraggeber (Bekannter Versender, Reglementierter Beauftragter) verlangen einen online verifizierbaren Nachweis, vorhanden ist nur ein PDF.
- Nicht alle erforderlichen Fortbildungen wurden absolviert – z. B. fehlt die Fortbildung 11.4.3 für den Sicherheitsbeauftragten oder die wiederkehrende Schulung 11.2.3.9 für Lager- und Versandpersonal.
- Zuverlässigkeitsüberprüfungen (ZÜP) sind abgelaufen – einzelne Personen mit Frachtzugang oder Zugriff auf Frachtdaten arbeiten formal ohne gültige Überprüfung nach § 7 LuftSiG.
- Anlagen zum Luftsicherheitsprogramm sind nicht auf aktuellem Stand – Schulungsmatrix, ZÜP-Liste, Organigramm oder Plombenregister entsprechen nicht mehr dem gelebten Betrieb.
- Falsche Zulassung beantragt: Ein Online-Versender bewirbt sich als Bekannter Versender, obwohl er nur einmal monatlich eine Sendung per Luftfracht abgibt. Aufwand für BVSP, ZÜP und Lager-Trennung steht in keinem Verhältnis – sinnvoller wäre die Sicherung der Einzelsendung beim Reglementierten Beauftragten.
- BVSP existiert auf Papier, nicht im Betrieb: Im Sicherheitsprogramm ist eine getrennte Lagerzone für identifizierbare Luftfracht beschrieben, im Lager steht sie zwischen Paletten ohne Markierung. Der LBA-Prüfer dokumentiert diese Diskrepanz innerhalb von 30 Minuten.
- ZÜP-Lücken bei „unsichtbaren“ Funktionen: IT-Admin mit Zugriff auf Sendungsdaten, Vertriebsmitarbeiter mit Kenntnis der Trackingnummern, externe Reinigungskraft mit Schlüssel zum Versandbüro – alle ZÜP-pflichtig nach § 7 LuftSiG, in der Praxis oft nicht überprüft.
- 11.2.3.9-Schulungen werden alle fünf Jahre verschleppt: Im Lager arbeiten Mitarbeitende, deren Bescheinigung am 31.03. abgelaufen ist und am 02.04. wird die Sendung freigegeben. Formal: Verstoß und Beanstandung im LBA-Bericht.
- Schnittstelle KC → Transporteur → RegB ist nicht plombiert: Übergabe ohne Plombennummer im Frachtbrief, Fahrerwechsel auf der Strecke, RegB akzeptiert Sendung trotzdem als „sicher“. Bei Audit-Stichprobe rückwirkend nicht nachvollziehbar – Sicherheitsstatus rückwirkend ungültig.
So begleite ich Ihren Weg in die sichere Lieferkette
Vom ersten Rollen-Check bis zur erfolgreichen LBA-Validierung – ein klarer, planbarer Ablauf statt eines unübersichtlichen Aktenbergs.
Rollen-Check (1 Workshop, halber Tag)
Wir gehen Ihre Warenströme konkret durch: Was wird verschickt, wer ist Auftraggeber, wer übergibt an wen? Ergebnis ist eine schriftliche Empfehlung, welche Zulassung (KC, RA, Transporteur, RegL, BL) tatsächlich passt – und welche Sie sich sparen können.
Gap-Assessment vor Ort
Begehung mit Checkliste nach DVO (EU) 2015/1998: bauliche Trennung, Zugangskontrolle, Plombenmanagement, ZÜP-Vollständigkeit, Schulungsnachweise. Sie erhalten eine Mängelliste mit Priorität A/B/C und Aufwandsschätzung in Tagen.
Sicherheitsprogramm schreiben oder härten
Erstellung des BVSP, RA-/RL-/Transporteur-Programms in der vom LBA erwarteten Kapitelstruktur. Keine Vorlagen-Texte, sondern Beschreibung Ihrer realen Prozesse – sonst scheitert die Validierung beim ersten Interview mit dem Lagerleiter.
Schulung und ZÜP rollen
Funktionsbezogene Schulung des Personals (11.2.5, 11.2.3.9, 11.2.3.10, 11.2.7, 11.2.8) – Präsenz, Blended oder WBT – und Begleitung bei den ZÜP-Anträgen für alle Personen mit Frachtzugang oder Frachtkenntnis.
Internes Pre-Audit und LBA-Validierung
Probelauf mit denselben Fragen, die der LBA-Prüfer stellt (Ablauf identifizierbare Fracht, Reaktion auf verdächtige Sendung, Vertretungsregelung des LSB). Begleitung am Audittag und Nachsteuerung von Auflagen, bis die Zulassungsurkunde vorliegt.
Warum Kai Siebert?
Luftsicherheit ist regulatorisch komplex und gleichzeitig hochgradig praxisabhängig. Sie brauchen jemanden, der beide Seiten versteht – die Anforderungen des Luftfahrt-Bundesamtes ebenso wie den Betriebsalltag in Lager, Disposition und Fuhrpark.
- LBA-zugelassener Trainer (LBA-232) – Schulungen erfüllen die Anforderungen der DVO (EU) 2015/1998 und LuftSiSchulVO
- Seit 2004 selbstständig in Beratung, Audits und Schulung für die sichere Lieferkette
- M.Sc. Angewandte Psychologie – verbindet regulatorische Präzision mit gelebter Sicherheitskultur
- Eigene Führungserfahrung in Logistik und Transport – Empfehlungen sind im Betriebsalltag umsetzbar
- Standorte für Beratung und Schulung: Neumarkt i.d.OPf. (primär), Frankfurt, München, Nürnberg
Mehr zur Person: Über Kai Siebert
Häufige Fragen zur sicheren Lieferkette
Beratung für Ihre Zulassung
Sie möchten sich als Bekannter Versender, Reglementierter Beauftragter oder Transporteur zulassen lassen? Ich begleite Sie durch den gesamten Zulassungsprozess.
