Warum scheitern Unternehmen im Audit? Behördliche Audits durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) prüfen, ob Unternehmen die Anforderungen der DVO (EU) 2015/1998 in der Praxis einhalten. Die Erfahrung zeigt: Die meisten Beanstandungen sind keine Ergebnisse komplexer Verstöße, sondern resultieren aus vermeidbaren organisatorischen und dokumentarischen Mängeln. Wer die typischen Schwachstellen kennt, kann sich gezielt vorbereiten. Fehler 1: Veraltetes Sicherheitsprogramm Das Sicherheitsprogramm (BVSP, RBSP oder Transporteur-SP) ist das zentrale Dokument für das Audit. Häufig wird es nach der Erstgenehmigung nicht mehr aktualisiert. Typische Mängel: veraltete Ansprechpartner und Verantwortlichkeiten, nicht dokumentierte Änderungen in Betriebsabläufen, fehlende Anpassung an geänderte Rechtsvorschriften. Empfehlung: Führen Sie mindestens einmal jährlich eine vollständige Revision des Sicherheitsprogramms durch und dokumentieren Sie jede Änderung mit Datum und Unterschrift. Fehler 2: Lückenhafte Schulungsdokumentation Eines der häufigsten Audit-Findings: Schulungsnachweise fehlen, sind abgelaufen oder nicht zuordenbar. Probleme entstehen durch fehlende Übersicht über Schulungsfristen, nicht archivierte Schulungsbescheinigungen, unklare Zuordnung von Schulungsarten zu Tätigkeitsprofilen. Empfehlung: Führen Sie eine zentrale Schulungsmatrix mit Name, Schulungsart, Datum, Gültigkeit und Nachweis. Prüfen Sie Fristen quartalsweise. Fehler 3: Fehlende oder abgelaufene ZÜP Die Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) nach § 7 LuftSiG ist für alle Personen mit Zugang zu sicherheitsrelevanten Bereichen verpflichtend. Im Audit wird geprüft, ob für jede betroffene Person eine gültige ZÜP vorliegt. Häufige Fehler: Neue Mitarbeiter beginnen ohne abgeschlossene ZÜP, Verlängerungsanträge werden zu spät gestellt, Leiharbeiter oder externe Dienstleister werden übersehen. Empfehlung: Implementieren Sie einen Prozess, der ZÜP-Fristen automatisch überwacht und rechtzeitig Verlängerungen anstößt. Fehler 4: Unzureichende Zugangskontrollen Physische Sicherheitsmaßnahmen müssen nachweisbar und auditfähig sein. Im Audit wird geprüft: Sind Sicherheitsbereiche klar definiert und gekennzeichnet? Werden Zutritte dokumentiert? Gibt es ein Besuchermanagement? Häufig fehlt die Dokumentation – auch wenn Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden. Im Audit gilt: Was nicht dokumentiert ist, existiert nicht. Fehler 5: Keine internen Qualitätskontrollen Viele Unternehmen warten auf das behördliche Audit, anstatt eigene interne Kontrollen durchzuführen. Dabei sind Selbstaudits ein wirksames Mittel, um Schwachstellen frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Ein internes Audit sollte mindestens einmal jährlich stattfinden und alle Bereiche des Sicherheitsprogramms abdecken. Fehler 6: Mangelndes Bewusstsein beim Personal Selbst wenn Prozesse auf dem Papier korrekt sind – im Audit werden auch operative Mitarbeiter befragt. Wenn Personal seine Pflichten nicht kennt oder Sicherheitsverfahren nicht beschreiben kann, ist das eine schwerwiegende Beanstandung. Empfehlung: Sensibilisieren Sie Ihr Team regelmäßig. Briefings, Aushänge und praktische Übungen stärken das Sicherheitsbewusstsein im Alltag. Fehler 7: Fehlende Meldeprozesse bei Vorfällen Unternehmen müssen sicherheitsrelevante Vorfälle erkennen, dokumentieren und melden. Im Audit wird geprüft, ob ein definierter Meldeprozess existiert und ob dieser dem Personal bekannt ist. Typische Mängel: Kein definiertes Verfahren für Vorfälle, keine Dokumentation vergangener Ereignisse, Mitarbeiter wissen nicht, an wen sie sich wenden müssen. Checkliste: So bereiten Sie Ihr Audit vor 1. Sicherheitsprogramm auf Aktualität prüfen 2. Schulungsmatrix aktualisieren und Fristen prüfen 3. ZÜP-Status aller betroffenen Personen verifizieren 4. Zugangskontrollen und Dokumentation überprüfen 5. Internes Selbst-Audit durchführen 6. Personal briefen und Befragungssituationen üben 7. Meldeprozesse für Sicherheitsvorfälle prüfen 8. Alle relevanten Unterlagen griffbereit zusammenstellen Professionelle Audit-Vorbereitung Wir unterstützen Sie bei der systematischen Vorbereitung auf Ihr LBA-Audit: Prüfung und Aktualisierung Ihres Sicherheitsprogramms, Erstellung einer vollständigen Schulungsmatrix, Durchführung eines Pre-Audits zur Identifikation von Schwachstellen, Schulung Ihres Personals für die Audit-Situation und langfristige Betreuung als externer Sicherheitsbeauftragter. Unser Ziel: Sie bestehen das Audit beim ersten Mal – ohne Beanstandungen. Quellen (APA7) Europäische Kommission. (2015). Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 (konsolidierte Fassung). Amtsblatt der Europäischen Union, L 299, 1–142. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02015R1998-20240901 Luftsicherheitsgesetz vom 11. Januar 2005 (BGBl. I S. 78), das zuletzt geändert worden ist. (2005). § 7 (Zuverlässigkeitsüberprüfung). https://www.gesetze-im-internet.de/luftsig/__7.html Luftfahrt-Bundesamt. (o. D.). Audits und Inspektionen im Bereich der Luftsicherheit. Abgerufen am 16. Juni 2026, von https://www.lba.de/ Hinweis: Die typischen Audit-Findings spiegeln Erfahrungswerte aus der Praxis wider und ersetzen keine Einzelfallprüfung.