
Schulungen für Luftsicherheit vom LBA-zugelassenen Ausbilder
Sicherheitsbeauftragte (11.2.5), Frachtpersonal (11.2.3.9), Fahrer (11.2.7) oder IT-Verantwortliche (11.2.8) – jede Funktion in Ihrem Betrieb verlangt eine andere Schulung nach DVO (EU) 2015/1998. In der Praxis scheitern LBA-Audits selten am fehlenden Wissen, sondern an abgelaufenen Schulungsbescheinigungen / Zuverlässigkeitsüberprüfungen oder Schulungsbescheinigungen ohne Online-Validierung. Ich schule Ihr Personal funktionsbezogen, dokumentiert nach LuftSiSchulVO und mit prüfbarer Schulungsbescheinigung.
Welche Schulung benötigen Sie?
Die Schulungspflicht richtet sich nach Ihrer Rolle in der sicheren Lieferkette:
Bekannter Versender
Unternehmen, die Luftfracht eigenverantwortlich als sicher einstufen:
Reglementierter Beauftragter
Speditionen und Logistiker mit Sicherheitskontrollen:
→ Detaillierte Übersicht aller Rollen in der sicheren Lieferkette
Schulungen im Überblick
Alle Schulungen auf einen Blick – Preise, Formate und Zeitansatz im direkten Vergleich.
| Schulung | Zielgruppe | Zeitansatz | Preis ab | WBT | Blended | Präsenz |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Schulung 11.2.5 Luftsicherheitsbeauftragte | Sicherheitsbeauftragte | 40 UE | 1.500,00 € | — | ||
| Fortbildung 11.4.3 Sicherheitsbeauftragte | Sicherheitsbeauftragte | 10 UE | 600,00 € | — | — | |
| Fortbildung Sicherheitskultur Separate Fortbildung nach Nr. 11.2.5 (auch als Online-Seminar) | Sicherheitsbeauftragte | 2 UE | Auf Anfrage | — | — | |
| Schulung 11.2.3.9 Sicherheitskontrollen Fracht | Luftfracht | 5-7 UE | 54,50 € | — | ||
| Schulung 11.2.3.10 Bordvorräte & Flughafenlieferungen | Bordvorräte / Flughafenanlieferungen | 7 UE | 54,50 € | — | ||
| Schulung 11.2.7 Sicherheitsbewusstsein | Transportpersonal | 3 UE | Auf Anfrage | — | ||
| Schulung 11.2.8 Cyber-Security-Awareness | Alle Rollen | 2 UE | 29,50 € | — | — | |
| Sicherheitskultur Nachhaltige Sicherheitskultur | Betriebspersonal, Führungskräfte | 4-8 h | Auf Anfrage | — | — |
UE = Unterrichtseinheit (45 Minuten) • Standorte: Frankfurt, München, Nürnberg, Neumarkt i.d.OPf.
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Alle Schulungsmodule
Die Fortbildungspflicht gemäß LuftSiSchulVO erfordert regelmäßige Fortbildung. Meine Schulungen sind als Präsenzveranstaltung, Blended Learning oder Web-Based Training (WBT) verfügbar.
Schulung 11.2.5
Luftsicherheitsbeauftragte
Die Schulung nach Kapitel 11.2.5 der DVO (EU) 2015/1998 richtet sich an Personen, die auf nationaler oder lokaler Ebene allgemeine Verantwortung dafür tragen, dass ein Sicherheitsprogramm und seine Durchführung allen Rechtsvorschriften entspricht.
- Rechtliche Grundlagen der Luftsicherheit
- Erstellung und Pflege von Sicherheitsprogrammen
- Qualitätskontrolle und interne Audits
Fortbildung 11.4.3
Sicherheitsbeauftragte
Die Fortbildung nach Kapitel 11.4.3 der DVO (EU) 2015/1998 ist für Luftsicherheitsbeauftragte verpflichtend und dient der regelmäßigen Aktualisierung des Fachwissens.
- Aktuelle Änderungen der DVO (EU) 2015/1998
- Neue Bedrohungsszenarien und Sicherheitsrisiken
- Vorbereitung auf behördliche Kontrollen
Fortbildung Sicherheitskultur
Separate Fortbildung (2 UE) nach Nr. 11.2.5
Separate Fortbildung zur Sicherheitskultur mit mindestens 2 Unterrichtseinheiten für Sicherheitsbeauftragte nach Nr. 11.2.5 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998 – zulässig ab sofort bis zum 31.12.2027, wenn die reguläre Fortbildung ohne Inhalte zur Sicherheitskultur absolviert wurde.
- Praxisbezug: Sicherheitskultur im Unternehmen leben
- Insider-Bedrohungen und Radikalisierung
- Präsenz oder Online, mit Lernerfolgskontrolle
Schulung 11.2.3.9
Sicherheitskontrollen an Fracht/Post
Die Schulung von Personen mit unbeaufsichtigtem Zugang zu identifizierbarer Luftfracht und Postsendungen, auf die die erforderlichen Sicherheitskontrollen angewendet wurden, sowie von Personen, die Sicherheitskontrollen für Luftfracht und Postsendungen mit Ausnahme der Durchsuchung durchführen.
- Erkennung verbotener Gegenstände
- Durchführung von Sicherheitskontrollen
- Dokumentations- und Meldepflichten
Schulung 11.2.3.10
Sicherheitskontrollen an Flughafenanlieferungen oder Bordvorräten
Die Schulung von Personen, die Sicherheitskontrollen für Luftfrachtpost und -materialien (von Luftfahrtunternehmen), Bordverpflegung und Flughafenbedarf mit Ausnahme der Sicherheitskontrolle durchführen.
- Schutz von sicherer Fracht
- Zugangskontrollen und Manipulationsschutz
- Verantwortung in den sicheren Lieferketten
Schulung 11.2.7
Allgemeine Schulung des Sicherheitsbewusstseins
Die Schulung nach Kapitel 11.2.7 der DVO (EU) 2015/1998 vermittelt das allgemeine Sicherheitsbewusstsein. Exklusiv für Fahrpersonal von Transporteuren: Fahrer OHNE Zugang zur Ladefläche (versiegelt) benötigen nur diese Schulung. Fahrer MIT Zugang zur Ladefläche benötigen 11.2.3.9.
- Aktuelle Bedrohungen der Luftsicherheit
- Meldeverfahren bei Vorfällen
- Reaktion auf verbotene Gegenstände
Schulung 11.2.8
Cyber-Security-Awareness
Cyber-Security-Awareness-Schulung nach Nr. 11.2.8 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998: 2 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten als Web Based Training – der gesetzliche Mindestumfang, mehr verlangt die Verordnung nicht.
- Phishing-Erkennung und E-Mail-Sicherheit
- Social Engineering abwehren
- Schutz sensibler Daten
Sicherheitskultur
Nachhaltige Sicherheitskultur entwickeln
Sicherheitskultur ist kein regulatorisches Übel, sondern ein psychologischer Erfolgsfaktor. Diese Inhouse-Schulung unterstützt Unternehmen dabei, Luftsicherheit nicht nur zu erfüllen, sondern wirksam zu leben – realistisch, wirtschaftlich und menschlich.
- Psychologische Grundlagen der Sicherheitskultur
- Vom Compliance-Denken zur gelebten Sicherheit
- Wirtschaftlicher Nutzen präventiver Sicherheit
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Schulungspflichten in der Luftsicherheit
Weitere Fragen? Ich berate Sie gerne persönlich.
Kontakt aufnehmenTypische Probleme bei Luftsicherheits-Schulungen
Diese Fehler führen am häufigsten zu Beanstandungen bei LBA-Audits oder zum Verlust des Einsatzrechts einzelner Mitarbeitender:
- Schulungsnachweise sind nicht vollständig dokumentiert – im Audit fehlen einzelne Mitarbeitende oder Funktionen in der Übersicht, obwohl sie geschult wurden.
- Schulungsnachweise sind abgelaufen – die fünf Jahre seit Erst- oder Auffrischungsschulung enden tagesgenau, der nächste Termin ist noch nicht gebucht.
- Schulungsnachweise sind nicht validiert bzw. nicht prüfbar hinterlegt – Auftraggeber (Bekannter Versender, Reglementierter Beauftragter) verlangen einen online verifizierbaren Nachweis, vorhanden ist nur ein PDF.
- Nicht alle erforderlichen Fortbildungen wurden absolviert – z. B. fehlt die Fortbildung 11.4.3 für den Sicherheitsbeauftragten oder die wiederkehrende Schulung 11.2.3.9 für Lager- und Versandpersonal.
- Zuverlässigkeitsüberprüfungen (ZÜP) sind abgelaufen – einzelne Personen mit Frachtzugang oder Zugriff auf Frachtdaten arbeiten formal ohne gültige Überprüfung nach § 7 LuftSiG.
- Anlagen zum Luftsicherheitsprogramm sind nicht auf aktuellem Stand – Schulungsmatrix, ZÜP-Liste, Organigramm oder Plombenregister entsprechen nicht mehr dem gelebten Betrieb.
- Schulung zu spät geplant: Das LBA kündigt für Mai das Folge-Audit an, im April sind alle 11.2.5-Termine in Frankfurt, München und Nürnberg ausgebucht. Der Sicherheitsbeauftragte fährt das Audit ohne gültige Fortbildung – formaler Mangel mit Frist.
- Falsche Schulung gewählt: Disponenten mit Zugriff auf das Frachtsystem werden „nur“ nach 11.2.7 geschult. Pflicht wäre 11.2.3.9 (Wissen über identifizierbare Fracht) plus 11.2.8 (Cyber-Security). Im Audit fällt die fehlende 11.2.8 sofort auf.
- Sechs-Monats-Regel übersehen: Eine 11.2.5-zertifizierte Sicherheitsbeauftragte kehrt nach acht Monaten Elternzeit zurück und übernimmt sofort wieder die LSB-Funktion. Nach Ziffer 11.4.3 Buchst. a hätte sie vor Wiederaufnahme eine Auffrischung benötigt.
- Fortbildung 11.4.3 läuft aus, ohne dass jemand es bemerkt: Die fünf Jahre seit der 11.2.5-Erstschulung enden tagesgenau. Am Tag danach darf die Person formal nicht mehr als LSB unterschreiben – jede Sicherheitsfreigabe wird angreifbar.
- Schulungsbescheinigungen sind ausgedruckte PDFs ohne Validierungsmöglichkeit. Der Auftraggeber (KC oder RA) verlangt einen prüfbaren Nachweis – ohne Online-Verifizierung wird der Subunternehmer nicht freigegeben.
So planen wir Ihre Schulungen – Schritt für Schritt
Von der funktionsbezogenen Bedarfsanalyse bis zur validierbaren Schulungsbescheinigung.
Bedarfsanalyse pro Funktion (1–2 Stunden)
Wir gehen Ihren Personalkreis funktionsweise durch und ordnen jeder Person die korrekten Schulungen nach DVO (EU) 2015/1998 zu. Beispiel: Lagerleiter mit Zugang zu identifizierbarer Fracht und ERP-Zugriff = 11.2.3.9 + 11.2.8. Sicherheitsbeauftragte = 11.2.5 + alle 5 Jahre 11.4.3. Fahrer mit versiegeltem Lkw = 11.2.7. Ergebnis: eine Schulungsmatrix, die im LBA-Audit Bestand hat.
Format wählen (Präsenz, Webinar, WBT, Inhouse)
Präsenz an den Standorten Frankfurt, München, Nürnberg oder Neumarkt i.d.OPf. für 11.2.5 / 11.4.3 (mit Praxisteil und Diskussion). Live-Webinar für ortsunabhängige Teilnahme. Web-Based Training (WBT) für 11.2.3.9, 11.2.3.10, 11.2.7 und 11.2.8 – zeitunabhängig, ideal für Schichtbetriebe. Inhouse ab 5 Personen vor Ort, oft die wirtschaftlichste Variante.
Anmeldung und Vorbereitung
Anmeldung über die WBT-Plattform (sofort startfähig) oder per Kontaktformular für Termine und Inhouse. Bei Inhouse-Buchung Abstimmung der Inhalte auf Ihren Betrieb (BV / RA / Transporteur / RegL) und Ihre tatsächlichen Prozesse – keine generischen Folien.
Durchführung mit echten Fallbeispielen
Kein Folienvortrag: Wir arbeiten an realen Szenarien aus BV-, RB-, RL- und Transporteur-Umfeld – „Plombe gebrochen, was tun?“, „Verdächtige Sendung, was prüfen?“, „Phishing-Mail mit Sendungsdetails, wie reagieren?“. Dialogisch, mit Fokus auf Sicherheitskultur statt Auswendiglernen.
Bescheinigung nach LuftSiSchulVO mit Online-Validierung
Ausstellung der Schulungsbescheinigung nach LuftSiSchulVO. Ihr Auftraggeber kann die Echtheit jederzeit über die Online-Validierung „Schulungsbescheinigung validieren“ prüfen – wichtiger Vorteil bei Sub-Vergaben und Folgeaufträgen von KC und RA. Mehr unter /lieferkette für die Einordnung der Akteure und unter /lieferkette/transporteur für die Schulungswahl Fahrer.
Warum Kai Siebert?
Luftsicherheit ist regulatorisch komplex und gleichzeitig hochgradig praxisabhängig. Sie brauchen jemanden, der beide Seiten versteht – die Anforderungen des Luftfahrt-Bundesamtes ebenso wie den Betriebsalltag in Lager, Disposition und Fuhrpark.
- LBA-zugelassener Trainer (LBA-232) – Schulungen erfüllen die Anforderungen der DVO (EU) 2015/1998 und LuftSiSchulVO
- Seit 2004 selbstständig in Beratung, Audits und Schulung für die sichere Lieferkette
- M.Sc. Angewandte Psychologie – verbindet regulatorische Präzision mit gelebter Sicherheitskultur
- Eigene Führungserfahrung in Logistik und Transport – Empfehlungen sind im Betriebsalltag umsetzbar
- Standorte für Beratung und Schulung: Neumarkt i.d.OPf. (primär), Frankfurt, München, Nürnberg
Mehr zur Person: Über Kai Siebert
