
Schulung 11.2.7
Allgemeine Schulung des Sicherheitsbewusstseins
Grundlegende Schulung für alle Personen in den Luftfracht-Lieferketten gemäß DVO (EU) 2015/1998
Details zur Schulung 11.2.7 – Sicherheitsbewusstsein Fahrpersonal
Für wen ist diese Schulung?
Die Schulung nach Kapitel 11.2.7 der DVO (EU) 2015/1998 vermittelt das allgemeine Sicherheitsbewusstsein für Personen, die in den sicheren Lieferketten der Luftfracht tätig sind. Sie richtet sich exklusiv an Fahrpersonal von Transporteuren ohne Zugang zu sicherheitskontrollierter Luftfracht.
Die Inhalte der Schulung richten sich nach den Vorgaben des modularen Schulungssystems, hier Verbundmodul 3 und 5. Die Schulung schafft die Grundlage für das Verständnis von Sicherheitsrisiken und das richtige Verhalten im Arbeitsalltag.

Voraussetzung
Positive Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. §7 LuftSiG. Die ZÜP muss zum Schulungstermin vorliegen oder beantragt sein.
Warum Web-Based Training?
Die Schulung 11.2.7 vermittelt grundlegendes Sicherheitsbewusstsein – Wissen, das sich effizient im Selbststudium erarbeiten lässt. Für Transporteure und Kurierfahrer mit wechselnden Einsatzorten und Schichtzeiten bietet das WBT maximale Flexibilität. Die Schulung kann jederzeit absolviert werden, ohne dass Fahrpersonal für Präsenztermine freigestellt werden muss.
Wann reicht Schulung – wann brauchen Sie mehr?
Schulung reicht, wenn:
- •Ihr Transportbetrieb bereits zugelassen ist
- •Neue Fahrer in bestehende Abläufe integriert werden
- •Regelmäßige Fortbildungen durchgeführt werden
Beratung empfohlen, wenn:
- •Sie erstmals als Transporteur zugelassen werden möchten
- •Unklar ist, welche Schulungen Ihre Fahrer benötigen
- •Ihr Schulungskonzept überprüft werden soll
Zielgruppen
- Fahrpersonal beim Transporteur oder Kurierfahrer ohne Zugang zu sicherheitskontrollierter Luftfracht/Luftpost.
Schulungsinhalte
- Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt und Terroranschläge
- Kenntnis aktueller Bedrohungen für die Luftsicherheit
- Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften (DVO (EU) 2015/1998, LuftSiG)
- Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit
- Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen
- Kenntnis der Meldeverfahren bei sicherheitsrelevanten Vorfällen
- Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände
- Richtiges Verhalten bei sicherheitsrelevanten Zwischenfällen
Verfügbare Schulungsformate
Präsenzschulung
Kompakte Präsenzschulung zur Vermittlung des Sicherheitsbewusstseins. Direkte Interaktion und praxisnahe Beispiele.
Web-Based Training (WBT)
Flexibles E-Learning zum Selbststudium. Ideal für die schnelle Qualifizierung von Mitarbeitern.
Auf einen Blick
Zeitansatz
3 Unterrichtseinheiten
Preis ab
Auf Anfrage
Schulungsformate
Web-Based-Training, Präsenz
Zertifizierung
LBA-zugelassen
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Relevant für diese Rollen
Diese Schulung ist für folgende Akteure der sicheren Lieferkette vorgeschrieben:
TransporteurTypische Probleme in der Praxis
- Schulungsnachweise sind nicht vollständig dokumentiert – im Audit fehlen einzelne Mitarbeitende oder Funktionen in der Übersicht, obwohl sie geschult wurden.
- Schulungsnachweise sind abgelaufen – die fünf Jahre seit Erst- oder Auffrischungsschulung enden tagesgenau, der nächste Termin ist noch nicht gebucht.
- Schulungsnachweise sind nicht validiert bzw. nicht prüfbar hinterlegt – Auftraggeber (Bekannter Versender, Reglementierter Beauftragter) verlangen einen online verifizierbaren Nachweis, vorhanden ist nur ein PDF.
- Nicht alle erforderlichen Fortbildungen wurden absolviert – z. B. fehlt die Fortbildung 11.4.3 für den Sicherheitsbeauftragten oder die wiederkehrende Schulung 11.2.3.9 für Lager- und Versandpersonal.
- Zuverlässigkeitsüberprüfungen (ZÜP) sind abgelaufen – einzelne Personen mit Frachtzugang oder Zugriff auf Frachtdaten arbeiten formal ohne gültige Überprüfung nach § 7 LuftSiG.
- Anlagen zum Luftsicherheitsprogramm sind nicht auf aktuellem Stand – Schulungsmatrix, ZÜP-Liste, Organigramm oder Plombenregister entsprechen nicht mehr dem gelebten Betrieb.
- Falsche Schulungswahl beim Transporteur: Fahrer mit Zugang zur identifizierbaren Luftfracht (z. B. unverplombter Laderaum, eigenständige Be-/Entladung) erhalten nur 11.2.7 statt 11.2.3.9. Beim Auftraggeber-Audit oder LBA-Check fehlt der erforderliche Nachweis – die Sendung ist sicherheitsstatusrechtlich angreifbar.
- Schulungsnachweise des Fahrpersonals werden nicht systematisch erfasst und laufen unbemerkt ab. Auftraggeber (RegB / Bekannter Versender) verlangen lückenlose Nachweise – fehlende oder veraltete Bescheinigungen führen zur Beendigung der Geschäftsbeziehung.
So läuft die Schulung 11.2.7 ab
Abgrenzung zur 11.2.3.9 klären
Wir prüfen je Fahrer, ob 11.2.7 ausreicht (versiegelte Ladefläche, kein Frachtzugang) oder ob die umfangreichere 11.2.3.9 erforderlich ist. So vermeiden Sie sowohl Über- als auch Unterqualifizierung.
Format wählen: WBT oder Inhouse-Präsenz
WBT für Fahrpersonal mit wechselnden Schichten und Einsatzorten – jederzeit startbar, ohne Freistellung. Inhouse-Präsenz ab 6 Personen mit echten Beispielen aus Ihrem Transportbetrieb.
Durchführung mit Fokus auf Fahreralltag
Bedrohungslage, Erkennen verdächtiger Sendungen und Personen, Verhalten bei Manipulationsverdacht, Plomben- und Siegelkontrolle, Meldewege an den Auftraggeber – kein Theoriestoff, sondern Anwendung an der Laderampe.
Bescheinigung mit Online-Validierung
Schulungsbescheinigung nach LuftSiSchulVO mit Online-Verifizierung. Auftraggeber (RegB / Bekannter Versender) können die Echtheit jederzeit prüfen – häufige Voraussetzung für die weitere Beauftragung.
Warum Kai Siebert?
Luftsicherheit ist regulatorisch komplex und gleichzeitig hochgradig praxisabhängig. Sie brauchen jemanden, der beide Seiten versteht – die Anforderungen des Luftfahrt-Bundesamtes ebenso wie den Betriebsalltag in Lager, Disposition und Fuhrpark.
- LBA-zugelassener Trainer (LBA-232) – Schulungen erfüllen die Anforderungen der DVO (EU) 2015/1998 und LuftSiSchulVO
- Seit 2004 selbstständig in Beratung, Audits und Schulung für die sichere Lieferkette
- M.Sc. Angewandte Psychologie – verbindet regulatorische Präzision mit gelebter Sicherheitskultur
- Eigene Führungserfahrung in Logistik und Transport – Empfehlungen sind im Betriebsalltag umsetzbar
- Standorte für Beratung und Schulung: Neumarkt i.d.OPf. (primär), Frankfurt, München, Nürnberg
Mehr zur Person: Über Kai Siebert
