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    Anforderungen Luftsicherheit – Orientierungsberatung
    Orientierung gewinnen

    Anforderungen unklar? So finden Sie Ihren Weg.

    DVO (EU) 2015/1998, LuftSiG, Sicherheitsprogramm, ZÜP – die Anforderungen an Unternehmen in der Luftfracht sind komplex. Verschaffen Sie sich Klarheit.

    Warum viele Unternehmen unsicher sind

    Die Anforderungen an die Luftsicherheit sind in mehreren EU-Verordnungen und nationalen Gesetzen geregelt – allen voran die DVO (EU) 2015/1998 und das Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG). Für Unternehmen, die neu in die Luftfracht einsteigen oder ihre bestehende Zulassung absichern wollen, ist die Regulierungslandschaft oft schwer zu durchschauen.

    Das Ergebnis: Unternehmen investieren in die falsche Schulung, erstellen ein Sicherheitsprogramm, das nicht zu ihrer Rolle passt, oder versäumen kritische Fristen. All das kostet Zeit, Geld und – im schlimmsten Fall – die Zulassung.

    Klarheit über Ihre Pflichten ist der erste Schritt zur Compliance.

    Typische Fragen, die Unternehmen haben

    Welche Rolle haben wir in der Lieferkette?

    Viele Unternehmen wissen nicht, ob sie als Bekannter Versender, Reglementierter Beauftragter oder Transporteur einzustufen sind.

    Welche Schulungen braucht unser Personal?

    Die DVO (EU) 2015/1998 kennt über 10 verschiedene Schulungskapitel – welche für Ihr Unternehmen gelten, hängt von Ihrer Rolle ab.

    Was muss unser Sicherheitsprogramm enthalten?

    Inhalt, Umfang und Detailtiefe unterscheiden sich je nach Zulassungsart erheblich.

    Welche Fristen und Intervalle gelten?

    Erstschulung, Fortbildung, ZÜP-Erneuerung, Audit-Zyklen – die Fristenlandschaft ist komplex.

    Ihre Rolle bestimmt Ihre Pflichten

    Je nach Ihrer Funktion in der Luftfracht-Lieferkette gelten unterschiedliche Anforderungen an Schulung, Sicherheitsprogramm und Zulassung.

    Bekannter Versender

    Pflichtschulung:

    Kapitel 11.2.3.9

    Kernpflichten:

    • Sicherheitsprogramm (BVSP) erstellen
    • ZÜP für alle Mitarbeiter mit Luftfrachtzugang
    • Zugangskontrollen am Betriebsstandort
    • Jährliche interne Audits
    Alle Details

    Reglementierter Beauftragter

    Pflichtschulung:

    Kapitel 11.2.3.10

    Kernpflichten:

    • Sicherheitsprogramm mit Kontrollverfahren
    • Kontrolltechnologien (Röntgen, ETD etc.)
    • Frachtannahme und -dokumentation
    • Qualitätssicherungssystem
    Alle Details

    Transporteur

    Pflichtschulung:

    Kapitel 11.2.8

    Kernpflichten:

    • Transporteur-Sicherheitsprogramm (ab 2027)
    • Fahrerschulung nach 11.2.8
    • Manipulationsschutz während Transport
    • Dokumentation der Transportkette
    Alle Details

    Mein Vorgehen: Von der Unsicherheit zur Klarheit

    In drei Schritten wissen Sie genau, welche Anforderungen für Ihr Unternehmen gelten.

    1

    Situationsanalyse

    Erfassung Ihrer Rolle in der Lieferkette, bestehender Zulassungen, Schulungsstand und aktueller Dokumente. Telefonisch oder vor Ort.

    2

    Anforderungsprofil

    Erstellung eines individuellen Anforderungsprofils: Welche Schulungen, welches Sicherheitsprogramm, welche Fristen gelten für Ihr Unternehmen?

    3

    Umsetzungsplan

    Konkreter Fahrplan mit Prioritäten, Verantwortlichkeiten und realistischem Zeitplan – von der Schulungsorganisation bis zur Zulassungsreife.

    Was Sie gewinnen

    Klarheit – welche Pflichten für Ihr Unternehmen gelten

    Richtige Schulung – kein Geld für irrelevante Kurse

    Passendes Sicherheitsprogramm – zugeschnitten auf Ihre Rolle

    Zeitsparend – keine eigene Recherche in Verordnungstexten

    Audit-Sicherheit – von Anfang an richtig aufgestellt

    Häufige Fragen zu Anforderungen der Luftsicherheit

    Häufige Fragen

    Unsicher über Ihre Pflichten? Lassen Sie uns sprechen.

    Kostenloses Erstgespräch – in 15 Minuten wissen Sie, wo Sie stehen und was zu tun ist.