
Separate Fortbildung zur Sicherheitskultur
Sicherheitsbeauftragte nach Nr. 11.2.5 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998
Mindestens 2 Unterrichtseinheiten – als Präsenz- oder Online-Seminar
Details zur separaten Fortbildung zur Sicherheitskultur (2 UE)
Für wen ist diese Fortbildung?
Diese Fortbildung richtet sich an Sicherheitsbeauftragte nach Nr. 11.2.5 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998, die ihre reguläre Fortbildung im Umfang von 10 Unterrichtseinheiten bereits absolviert haben, ohne dass darin Inhalte zur Sicherheitskultur enthalten waren. Für diesen Fall ist es zulässig, ab sofort und bis zum 31.12.2027 eine separate Fortbildung zur Sicherheitskultur mit einem Umfang von mindestens 2 Unterrichtseinheiten zu absolvieren.
Maßgeblich für die Fälligkeit ist das individuelle Datum des Schulungs- bzw. Fortbildungsnachweises zur Sicherheitskultur. Wurde die Sicherheitskultur in der regulären Fortbildung ausdrücklich bescheinigt oder geht sie eindeutig aus der Themenauflistung hervor, ist eine separate Fortbildung nicht erforderlich.
Rechtlicher Rahmen
Nach Nr. 11.4.3 a) des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998 und § 29 Absatz 1 i. V. m. Nr. 1.1 und 1.2 der Anlage 6 der Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV) sind Sicherheitsbeauftragte innerhalb von fünf Jahren bezüglich der in Grundausbildung, spezifischer Schulung und Schulung des Sicherheitsbewusstseins erworbenen Kompetenzen fortzubilden. Dazu zählt auch die Sicherheitskultur.
Da die Sicherheitskultur seit dem 31.12.2021 Bestandteil aller Schulungen ist und für Sicherheitsbeauftragte im Jahr 2022 eine entsprechende Fortbildungspflicht bestand, ist dieser Inhalt spätestens im Jahr 2027 fortzubilden.
Die separate Fortbildung darf ausschließlich durch für Nr. 11.2.5 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998 zertifizierte Ausbilderinnen und Ausbilder durchgeführt werden. Für Teile der Fortbildung können Spezialistinnen und Spezialisten hinzugezogen werden. Die Fortbildungstermine werden über Lucom als „11.2.5 Fortbildung“ mit der Bemerkung „nur Sicherheitskultur“ gemeldet.
Inhalte der Fortbildung
- Praxisbezug statt Theoriewiederholung: Wie wird Sicherheitskultur im Unternehmen umgesetzt und gelebt?
- Erfahrungsaustausch: Was bringen die Teilnehmenden aus dem eigenen Betrieb bereits mit?
- Elemente des Moduls „SC“ (Nr. 11.2.2 sowie 11.2.4 / 11.2.5 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998)
- Corporate Identity auf Security-Ebene – Sicherheitskultur ist nur robust und belastbar, wenn sie gelebt wird
- Bedrohungen durch Insider und Radikalisierung erkennen und ansprechen
- Rolle des Sicherheitsbeauftragten als Vorbild und Multiplikator
- Motivation von Mitarbeitenden, Umgang mit Widerständen und Meldebereitschaft
- Lernerfolgskontrolle als Voraussetzung für den Fortbildungsnachweis
Format, Nachweis und Grenzen
Umfang
mindestens 2 Unterrichtseinheiten
Format
Präsenz- oder Online-Seminar
Zeitfenster
ab sofort bis 31.12.2027
Abschluss
Lernerfolgskontrolle + Fortbildungsnachweis
