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    Zulassung gefährdet – Sofortberatung Luftsicherheit
    Dringend handeln

    Zulassung gefährdet? So sichern Sie Ihren Status.

    Mängel im Sicherheitsprogramm, abgelaufene Schulungen oder ein drohendes LBA-Audit – wenn Ihre Zulassung auf dem Spiel steht, zählt jeder Tag.

    Warum Zulassungen scheitern – und was Sie jetzt tun können

    Eine LBA-Zulassung als Bekannter Versender oder Reglementierter Beauftragter ist kein Selbstläufer. Personalwechsel, veränderte Betriebsabläufe oder schlicht der Alltag führen dazu, dass Sicherheitsmaßnahmen schleichend erodieren. Das LBA erkennt solche Lücken bei Routineprüfungen – und reagiert konsequent.

    Bei gravierenden Mängeln kann die Zulassung ausgesetzt oder entzogen werden. Die Folge: Jede Sendung muss extern kontrolliert werden. Verzögerungen, Mehrkosten und Vertrauensverlust bei Ihren Geschäftspartnern sind die direkte Konsequenz.

    Wer nach einem Audit Mängel nicht fristgerecht behebt, riskiert den dauerhaften Verlust der Zulassung – und damit einen erheblichen Wettbewerbsnachteil.

    6 Warnsignale, dass Ihre Zulassung gefährdet ist

    Wenn eines oder mehrere dieser Signale auf Ihr Unternehmen zutreffen, sollten Sie zeitnah handeln.

    Schulungsnachweise abgelaufen oder unvollständig

    Sicherheitsprogramm seit über 12 Monaten nicht aktualisiert

    Personalwechsel ohne Nachschulung

    Zugangskontrollen nicht dokumentiert oder lückenhaft

    Letztes internes Audit länger als 12 Monate her

    Abweichungen aus vorherigem LBA-Audit nicht behoben

    Typische Audit-Fundstellen aus der Praxis

    Diese Schwachstellen sehe ich in der Beratung immer wieder – sie führen im LBA-Audit regelmäßig zu Beanstandungen, obwohl die formale Zulassung „auf dem Papier“ besteht.

    Personen & Schulung

    • Geschäftsführer hat Generalschlüssel, ist aber weder nach § 7 LuftSiG zuverlässigkeitsüberprüft noch nach 11.2.3.9 / 11.2.5 geschult.
    • Kompetenzerhalt nach der 6-Monats-Regel (Ziffer 11.4 DVO (EU) 2015/1998) nicht gewährleistet – z. B. nach Elternzeit, Sabbatjahr oder langer Krankheit.
    • Zugangsrechte zum Sicherheitsbereich bleiben bestehen, obwohl Schulung oder ZÜP abgelaufen sind.
    • Der Einstellungsprozess ist faktisch eine Sicherheitskontrolle (§ 7 LuftSiG, Hintergrundüberprüfung) – die Personalabteilung ist dafür aber weder geschult noch überprüft.
    • IT-Dienstleister und Programmierer der Speditions- bzw. Lagersoftware haben Zugriff auf luftfrachtrelevante Daten, sind aber nicht geschult und nicht überprüft.

    Zugang, Schlüssel & Türen

    • Dienstausweise des LBA werden bei unangekündigten Kontrollen nicht systematisch geprüft – jeder mit einem Ausweis kommt herein.
    • (Not-)Ausgangstüren werden von Rauchern dauerhaft offen gehalten, statt nach Durchgang sofort zu schließen.
    • Es gibt keine geregelte Verwahrung von Schlüsseln und Transpondern nach Feierabend; Schlüsselschrank ohne Protokoll, keine Kameraüberwachung.

    IT, Daten & Identifikation

    • Arbeitsplatz-PCs sind unverschlossen, ohne Bildschirmsperre oder Passwortrichtlinie – nicht überprüfte Mitarbeitende können luftfrachtrelevante Daten einsehen.
    • Luftfracht-Klebeband, Plomben oder Sicherheitsetiketten liegen offen in Produktion oder Versand zugänglich aus.
    • Die Eigenschaft „Luftfracht“ ist im ERP/EDV-System nur über interne Codes versteckt – nicht eindeutig und nicht für jeden berechtigten Mitarbeiter erkennbar.
    • Bestimmte Warenströme gehen erkennbar regelmäßig an dieselbe Destination – ein Risikomuster, das im Audit hinterfragt wird, aber intern nicht bewertet ist.

    Dokumentation & Sicherheitsprogramm

    • ZÜP-Nachweise und Schulungsbescheinigungen sind nicht pro Mitarbeiter geordnet abgelegt, sondern verteilt in Sammelordnern – im Audit nicht prüfbar.
    • Luftfracht-Dokumentation ist auf mehrere Ordner / Laufwerke verteilt, je nachdem welcher Sicherheitsbeauftragte gerade zuständig war.
    • Das Unternehmen arbeitet faktisch nicht mit der vom LBA genehmigten, aktuell gültigen Version des Sicherheitsprogramms.

    Erkennen Sie eines dieser Muster bei sich? Dann lohnt sich eine kurze Sofortanalyse vor dem nächsten LBA-Audit.

    Mein Vorgehen: In 5 Schritten zurück zur Compliance

    Strukturiert, praxisnah und auf Ihr konkretes Problem zugeschnitten.

    1

    Sofortanalyse (48h)

    Telefonisches Erstgespräch + Dokumentensichtung. Identifikation der kritischsten Mängel und Risikobewertung.

    2

    Maßnahmenplan

    Priorisierter Aktionsplan mit konkreten Schritten, Verantwortlichkeiten und Fristen – abgestimmt auf Ihre LBA-Frist.

    3

    Umsetzungsbegleitung

    Hands-on-Unterstützung bei Sicherheitsprogramm, Schulungsorganisation und Dokumentation.

    4

    Audit-Simulation

    Vollständige Simulation des behördlichen Prüfablaufs – damit Sie beim echten Audit keine Überraschungen erleben.

    5

    LBA-Kommunikation

    Unterstützung bei der Kommunikation mit dem Luftfahrt-Bundesamt: Stellungnahmen, Maßnahmennachweise, Fristen.

    Für welche Akteure ist diese Beratung relevant?

    Bekannter Versender

    Zulassung durch das LBA gefährdet – Sicherheitsprogramm (BVSP) unvollständig oder veraltet.

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    Reglementierter Beauftragter

    Audit-Beanstandungen bei Frachtannahme, Kontrolltechnik oder Dokumentation.

    Mehr erfahren

    Transporteur

    Transporteur-Sicherheitsprogramm nicht konform oder Schulung der Fahrer veraltet.

    Mehr erfahren

    Was Sie gewinnen

    Gesicherte Zulassung – Mängel behoben, bevor das LBA entscheidet

    Audit-Readiness – jederzeit vorbereitet auf behördliche Prüfungen

    Kostenvermeidung – keine externen Sicherheitskontrollen pro Sendung

    Rechtssicherheit – Sicherheitsprogramm konform nach DVO (EU) 2015/1998

    Vertrauen – gegenüber Geschäftspartnern und Auftraggebern

    Häufige Fragen zur gefährdeten Zulassung

    Häufige Fragen

    Zulassung in Gefahr? Handeln Sie jetzt.

    Kostenloses Erstgespräch – Analyse Ihrer Situation innerhalb von 48 Stunden.