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    Schulung 11.2.5 Luftsicherheitsbeauftragte
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    40 Unterrichtseinheiten

    Schulung 11.2.5

    Luftsicherheitsbeauftragte

    Umfassende Ausbildung für Personen mit Gesamtverantwortung für Sicherheitsprogramme gemäß DVO (EU) 2015/1998

    Details zur Schulung 11.2.5 – Luftsicherheitsbeauftragte

    Für wen ist diese Schulung?

    Die Schulung nach Kapitel 11.2.5 der DVO (EU) 2015/1998 richtet sich an Personen, die auf nationaler oder lokaler Ebene allgemeine Verantwortung dafür tragen, dass ein Sicherheitsprogramm und seine Durchführung allen Rechtsvorschriften entspricht.

    Kernaufgaben des Sicherheitsbeauftragten

    Der/die Luftsicherheitsbeauftragte trägt insbesondere die Verantwortung für:

    • • Entwicklung, Aktualisierung und Übermittlung des Sicherheitsprogramms zur LBA-Genehmigung
    • • Überwachung der Durchführung und Einhaltung aller Sicherheitsverfahren sowie Behebung von Mängeln
    • • Überprüfung, Bewertung und Weiterentwicklung bestehender Sicherheitsmaßnahmen
    • • Überwachung der Zuverlässigkeitsüberprüfungen und Schulungen gemäß Sicherheitsprogramm
    • • Sicherstellung, dass alle betroffenen Personen die Sicherheitsbestimmungen kennen

    Der Sicherheitsbeauftragte ist in Belangen der Luftsicherheit weisungsbefugt.

    Diese Schulung vermittelt das erforderliche Fachwissen zur Erstellung, Pflege und Überwachung von Sicherheitsprogrammen gemäß den Vorgaben des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA). Teilnehmende erwerben die Kompetenz, regulatorische Anforderungen systematisch umzusetzen und ihre Organisation auf behördliche Audits vorzubereiten.

    Audit und Compliance-Schulung

    Warum Blended Learning / Präsenz?

    Die Schulung 11.2.5 enthält praxisrelevante Übungen zur Erstellung von Sicherheitsprogrammen, Durchführung interner Audits und Vorbereitung auf LBA-Prüfungen. Diese Kompetenzen lassen sich nicht allein durch E-Learning vermitteln. Das Blended-Learning-Format kombiniert die Effizienz des Web-Seminars für Theoriewissen mit einem Präsenztag für praktische Übungen und direkten Erfahrungsaustausch.

    Wann reicht Schulung – wann brauchen Sie mehr?

    Schulung reicht, wenn:

    • Sie bereits über ein genehmigtes Sicherheitsprogramm verfügen
    • Ein neuer Sicherheitsbeauftragter die Rolle übernimmt
    • Die Grundqualifikation aufgebaut werden soll

    Beratung empfohlen, wenn:

    • Erstmalige Zulassung als Bekannter Versender/RegB angestrebt wird
    • Das Sicherheitsprogramm von Grund auf erstellt werden muss
    • Komplexe organisatorische Strukturen vorliegen
    • Ein LBA-Audit vorbereitet werden muss

    → Zur Übersicht meiner Beratungsleistungen

    Schulungsinhalte

    • Rechtliche Grundlagen der Luftsicherheit nach DVO (EU) 2015/1998 und LuftSiG
    • Erstellung, Pflege und Aktualisierung von Sicherheitsprogrammen
    • Verantwortlichkeiten, Pflichten und Haftung des Luftsicherheitsbeauftragten
    • Qualitätskontrolle, interne Audits und Vorbereitung auf LBA-Prüfungen
    • Meldepflichten und Kommunikation mit Behörden
    • Risikobewertung und Bedrohungsanalyse
    • Personalmanagement und Schulungsorganisation
    • Praktische Übungen zur Sicherheitsprogramm-Erstellung

    Verfügbare Schulungsformate

    Blended Learning

    1.500,00 €

    Kombination aus Online-Selbststudium und Live-Unterricht (Theorie) sowie Präsenzteil (Praxis) gemäß LuftSiSchulVO. Flexible Terminwahl bei gleichbleibender Qualität.

    4 Tage Online + 1 Tag Präsenz (40 UE)

    Präsenzschulung

    1.550,00 €

    Intensive Präsenzschulung mit erfahrenen LBA-Ausbildern. Direkter Austausch, Fallbeispiele und praxisnahe Gruppenübungen gemäß LuftSiSchulVO. Die Schulungsdauer beträgt 40 Unterrichtseinheiten.

    5 Tage (40 UE)

    Auf einen Blick

    Zeitansatz

    40 Unterrichtseinheiten (5 Tage)

    Preis ab

    1.500,00 € (Blended Learning)

    Standorte

    Frankfurt, München, Nürnberg, Neumarkt i.d.OPf.

    Schulungsformate

    Blended Learning, Präsenz

    Zertifizierung

    LBA-zugelassen

    Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts.

    Relevant für diese Rollen

    Termine 2026 – Präsenzschulung

    22.06. – 26.06.2026

    Flughafen Frankfurt

    Präsenz

    13.07. – 17.07.2026

    Flughafen München

    Präsenz

    03.08. – 07.08.2026

    Flughafen Frankfurt

    Präsenz

    14.09. – 18.09.2026

    Flughafen Frankfurt

    Präsenz

    21.09. – 25.09.2026

    Flughafen München

    Präsenz

    09.11. – 13.11.2026

    Flughafen Frankfurt

    Präsenz

    23.11. – 27.11.2026

    Flughafen München

    Präsenz

    Termine 2026 – Blended Learning

    Das Blended-Learning-Format kombiniert eine Online-Phase (Theorie) mit einem Präsenztag (Praxis). Aus den unten gelisteten Präsenzterminen wählen Sie verbindlich einen Termin für Ihren Praxistag aus.

    Online-Phase

    27.07. – 30.07.2026

    Online

    Online

    07.09. – 10.09.2026

    Online

    Online

    02.11. – 05.11.2026

    Online

    Online

    Präsenztag (einen Termin wählen)

    07.08.2026

    Flughafen Frankfurt

    Präsenztag

    18.09.2026

    Flughafen Frankfurt

    Präsenztag

    25.09.2026

    Flughafen München

    Präsenztag

    13.11.2026

    Flughafen Frankfurt

    Präsenztag

    27.11.2026

    Flughafen München

    Präsenztag

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    Typische Probleme in der Praxis

    • Schulungsnachweise sind nicht vollständig dokumentiert – im Audit fehlen einzelne Mitarbeitende oder Funktionen in der Übersicht, obwohl sie geschult wurden.
    • Schulungsnachweise sind abgelaufen – die fünf Jahre seit Erst- oder Auffrischungsschulung enden tagesgenau, der nächste Termin ist noch nicht gebucht.
    • Schulungsnachweise sind nicht validiert bzw. nicht prüfbar hinterlegt – Auftraggeber (Bekannter Versender, Reglementierter Beauftragter) verlangen einen online verifizierbaren Nachweis, vorhanden ist nur ein PDF.
    • Nicht alle erforderlichen Fortbildungen wurden absolviert – z. B. fehlt die Fortbildung 11.4.3 für den Sicherheitsbeauftragten oder die wiederkehrende Schulung 11.2.3.9 für Lager- und Versandpersonal.
    • Zuverlässigkeitsüberprüfungen (ZÜP) sind abgelaufen – einzelne Personen mit Frachtzugang oder Zugriff auf Frachtdaten arbeiten formal ohne gültige Überprüfung nach § 7 LuftSiG.
    • Anlagen zum Luftsicherheitsprogramm sind nicht auf aktuellem Stand – Schulungsmatrix, ZÜP-Liste, Organigramm oder Plombenregister entsprechen nicht mehr dem gelebten Betrieb.
    • Sicherheitsbeauftragte werden nominell benannt, ohne 11.2.5-Schulung – häufig „läuft mit“ neben dem Tagesgeschäft. Beim LBA-Audit wird die fehlende Qualifikation des LSB als schwerer Mangel bewertet und kann zur Aussetzung der Zulassung führen.
    • Das Sicherheitsprogramm wird einmal erstellt und danach nicht mehr aktiv gepflegt. Änderungen an Prozessen, Standorten oder Personal werden nicht eingearbeitet – bei der LBA-Prüfung weicht die gelebte Praxis sichtbar vom genehmigten Programm ab.

    So läuft die Schulung 11.2.5 ab

    1. Rolle und Verantwortung klären

      Wir prüfen, wer im Unternehmen die Rolle des Luftsicherheitsbeauftragten realistisch ausfüllen kann – inklusive Weisungsbefugnis, Vertretungsregelung und Schnittstelle zur Geschäftsleitung. So vermeiden Sie Pro-forma-Benennungen, die im Audit auffallen.

    2. Format wählen: Blended Learning oder Präsenz

      Blended Learning kombiniert Online-Theorie mit einem Präsenztag für Übungen (Sicherheitsprogramm, interne Audits). Reine Präsenz für Teilnehmende, die geschlossenen Gruppenkontext und intensiven Erfahrungsaustausch bevorzugen.

    3. Durchführung der 40 Unterrichtseinheiten

      Rechtsgrundlagen, Erstellung und Pflege des Sicherheitsprogramms, interne Qualitätskontrolle, Vorbereitung auf LBA-Audits, Meldepflichten, Risikobewertung. Mit echten Fallbeispielen aus Bekannter-Versender- und RegB-Programmen.

    4. Bescheinigung und Anbindung an Ihr Sicherheitsprogramm

      Schulungsbescheinigung nach LuftSiSchulVO mit Online-Validierung. Auf Wunsch klären wir im Anschluss, wie die neue LSB-Qualifikation in Ihrem Sicherheitsprogramm dokumentiert und beim LBA aktualisiert wird.

    Warum Kai Siebert?

    Luftsicherheit ist regulatorisch komplex und gleichzeitig hochgradig praxisabhängig. Sie brauchen jemanden, der beide Seiten versteht – die Anforderungen des Luftfahrt-Bundesamtes ebenso wie den Betriebsalltag in Lager, Disposition und Fuhrpark.

    • LBA-zugelassener Trainer (LBA-232) – Schulungen erfüllen die Anforderungen der DVO (EU) 2015/1998 und LuftSiSchulVO
    • Seit 2004 selbstständig in Beratung, Audits und Schulung für die sichere Lieferkette
    • M.Sc. Angewandte Psychologie – verbindet regulatorische Präzision mit gelebter Sicherheitskultur
    • Eigene Führungserfahrung in Logistik und Transport – Empfehlungen sind im Betriebsalltag umsetzbar
    • Standorte für Beratung und Schulung: Neumarkt i.d.OPf. (primär), Frankfurt, München, Nürnberg

    Mehr zur Person: Über Kai Siebert

    Präsenzschulungen für Sicherheitsbeauftragte im Großraum Nürnberg

    Die Schulung 11.2.5 biete ich bundesweit an – mit regelmäßigen Präsenzterminen am Flughafen Frankfurt und am Flughafen München sowie Inhouse-Schulungen am Sitz des Unternehmens. Für Bekannte Versender, Reglementierte Beauftragte und Transporteure mit Sitz im Großraum Nürnberg, im Nürnberger Land und in Mittelfranken ergibt sich aus der Nähe zum Flughafen Nürnberg (NUE) als süddeutschem Luftfracht-Knotenpunkt ein praktischer Vorteil: kurze Anfahrtswege zu den süddeutschen Präsenzterminen und – bei Inhouse-Durchführung – flexibel planbare Termine ohne weitere Reisezeit für das eigene Personal.

    Inhaltlich bleibt die Schulung identisch zur bundesweiten Durchführung: 40 Unterrichtseinheiten gemäß DVO (EU) 2015/1998 mit Schwerpunkt auf Sicherheitsprogramm, ZÜP-Vollständigkeit und LBA-Auditvorbereitung. Für Unternehmen aus den Wirtschaftsräumen Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach und dem Nürnberger Land lassen sich darüber hinaus Inhouse-Termine kurzfristig terminieren – etwa bei Wechsel des Luftsicherheitsbeauftragten oder vor einer anstehenden Erst- bzw. Folgevalidierung. Vertiefend dazu: meine Beratungsleistungen und der Hub zum Bekannten Versender.

    Häufige Fragen zur Schulung 11.2.5