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    Reglementierter Beauftragter - Röntgenkontrolle Luftfracht
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    Akteur der sicheren Lieferkette

    Reglementierter Beauftragter

    Stand: Mai 2026 · DVO (EU) 2015/1998 · § 9a LuftSiG

    Regulated Agent – Speditionen und Logistikdienstleister, die Sicherheitskontrollen für Luftfracht durchführen und den Sicherheitsstatus gewährleisten.

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    Was ist ein Reglementierter Beauftragter?

    Ein Reglementierter Beauftragter (engl. Regulated Agent) ist ein zentraler Akteur in der sicheren Lieferkette. Nach den Terroranschlägen am 11. September 2001 wurde die Entwicklung der sicheren Lieferkette vorangetrieben, um die Zivilluftfahrt durch neue Sicherheitsvorkehrungen zu schützen.

    Hinweis: Der Reglementierte Beauftragte ist eine Unternehmenszulassung – keine persönliche Qualifikation. Für die Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen im Betrieb ist der/die Luftsicherheitsbeauftragte verantwortlich.

    Reglementierte Beauftragte sind in der Regel Speditions-, Kurier- und Expressunternehmen, die Luftfracht befördern, sowie Luftfracht-Handlingsunternehmen, Luftfahrtunternehmen, Logistikdienstleister oder sonstige Stellen, die die Sicherheitskontrollen für Fracht oder Post gewährleisten.

    Generell darf Luftfracht nur mit dem Status „sicher" in Flugzeuge verladen werden. Der Reglementierte Beauftragte macht „unsichere" Luftfracht durch Kontrollen nach rechtlichen Vorgaben „sicher".

    Wann ist diese Seite relevant?

    Diese Rolle betrifft Speditionen, Logistikdienstleister, Kurierdienste und Frachtabfertiger, die Sicherheitskontrollen für Luftfracht durchführen und den Sicherheitsstatus für das Luftfahrtunternehmen gewährleisten.

    Wann trifft diese Rolle NICHT zu?

    Rechtsgrundlage: VO (EG) Nr. 300/2008 sowie DVO (EU) 2015/1998

    Zulassungsvoraussetzungen

    Die Zulassung als Reglementierter Beauftragter erfordert umfangreiche personelle, bauliche und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen:

    • Sicherheitsprogramm

      Erstellung eines umfassenden Sicherheitsprogramms, das alle Sicherheitsmaßnahmen und Verfahren dokumentiert.

    • Luftsicherheitsausrüstung

      Beschaffung und Betrieb von Röntgengeräten, ETD-Geräten und weiterer zugelassener Kontrollausrüstung.

    • Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. §7 LuftSiG

      Alle Personen mit Wissen über oder Zugang zu identifizierbarer Luftfracht müssen zuverlässigkeitsüberprüft werden. Dazu zählen:

      • • Lager- und Kontrollpersonal
      • • Disponenten mit Kenntnis von Frachtdaten
      • • Personen, die Zugänge zu Sicherheitsbereichen vergeben
      • • EDV-Administratoren mit Zugriff auf Frachtdaten
      • • Vertriebsmitarbeiter mit Kenntnis von Sendungsdaten
      • • Werkschutz und Empfangspersonal
      • • Reinigungspersonal mit Zugang zu Sicherheitsbereichen
    • Geschultes Personal

      Alle zuverlässigkeitsüberprüften Personen müssen entsprechend ihrer Tätigkeit geschult werden gemäß DVO (EU) 2015/1998.

    • Bauliche Sicherheit

      Gesicherte Bereiche für die Lagerung und Kontrolle von Luftfracht mit Zugangskontrollen.

    • Behördliche Validierung

      Das LBA prüft alle Voraussetzungen vor Ort. Die Zulassung ist für maximal fünf Jahre gültig.

    Schulungsanforderungen

    Beim Reglementierten Beauftragten sind je nach Funktion verschiedene Schulungen vorgeschrieben:

    Schulung nach 11.2.3.9

    Für Personen, die Sicherheitskontrollen bei Fracht und Post durchführen (außer Kontrollen) – z.B. Lagerarbeiter, Verpacker, Disponenten mit Frachtzugang.

    → Zur Schulung 11.2.3.9

    Schulung nach 11.2.5

    Für den Luftsicherheitsbeauftragten mit Verantwortung für das Sicherheitsprogramm und dessen Umsetzung.

    Kernaufgaben des Sicherheitsbeauftragten
    • • Entwicklung und Aktualisierung des Sicherheitsprogramms
    • • Überwachung der Einhaltung aller Sicherheitsverfahren
    • • Weiterentwicklung bestehender Sicherheitsmaßnahmen
    • • Überwachung von ZÜP und Schulungen
    • • Sicherstellung der Personalkenntnis über Sicherheitsbestimmungen

    Der Sicherheitsbeauftragte ist in Belangen der Luftsicherheit weisungsbefugt.

    Schulung nach 11.2.8

    Cyber-Security-Awareness für alle Personen mit Zugang zu kritischen IT-Systemen und sicherheitsrelevanten Daten.

    → Zur Schulung 11.2.8

    Wann reicht Schulung – wann brauchen Sie mehr?

    Schulung reicht, wenn:

    • • Sie bereits als Reglementierter Beauftragter zugelassen sind
    • • Neue Mitarbeitende geschult werden müssen
    • • Fortbildungen für Ihr Team anstehen

    Beratung empfohlen, wenn:

    • • Sie erstmals die Zulassung als RegB anstreben
    • • Röntgengeräte oder neue Kontrollmethoden eingeführt werden
    • • Ihr Sicherheitsprogramm grundlegend überarbeitet werden muss
    • • Ein neuer Standort eröffnet wird

    Audit empfohlen, wenn:

    • • Die jährliche interne Überprüfung durchgeführt werden muss
    • • Ein LBA-Audit bevorsteht
    • • Schwachstellen in Ihren Prozessen identifiziert werden sollen

    → Zur Übersicht meiner Beratungsleistungen

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    Zuständige Behörde

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

    Referat S 4

    38144 Braunschweig

    regb@lba.de

    Sicherheitskultur

    Sicherheit beginnt im Kopf. Eine gelebte Sicherheitskultur schützt nicht nur die Zulassung, sondern auch Ihre Mitarbeitenden und Ihren Betrieb.

    Typische Probleme in der Praxis

    Beim Reglementierten Beauftragten greifen Sicherheitsprozesse, ZÜP, Schulung und IT-Steuerung ineinander. Die häufigsten Mängel im LBA-Audit sind nicht spektakulär – sie sind organisatorisch.

    • Schulungsnachweise sind nicht vollständig dokumentiert – im Audit fehlen einzelne Mitarbeitende oder Funktionen in der Übersicht, obwohl sie geschult wurden.
    • Schulungsnachweise sind abgelaufen – die fünf Jahre seit Erst- oder Auffrischungsschulung enden tagesgenau, der nächste Termin ist noch nicht gebucht.
    • Schulungsnachweise sind nicht validiert bzw. nicht prüfbar hinterlegt – Auftraggeber (Bekannter Versender, Reglementierter Beauftragter) verlangen einen online verifizierbaren Nachweis, vorhanden ist nur ein PDF.
    • Nicht alle erforderlichen Fortbildungen wurden absolviert – z. B. fehlt die Fortbildung 11.4.3 für den Sicherheitsbeauftragten oder die wiederkehrende Schulung 11.2.3.9 für Lager- und Versandpersonal.
    • Zuverlässigkeitsüberprüfungen (ZÜP) sind abgelaufen – einzelne Personen mit Frachtzugang oder Zugriff auf Frachtdaten arbeiten formal ohne gültige Überprüfung nach § 7 LuftSiG.
    • Anlagen zum Luftsicherheitsprogramm sind nicht auf aktuellem Stand – Schulungsmatrix, ZÜP-Liste, Organigramm oder Plombenregister entsprechen nicht mehr dem gelebten Betrieb.
    • Sicherheitskontrolle wird durch Personal ohne aktuelle 11.2.3.9-Schulung freigegeben – etwa weil Urlaubsvertretung kurzfristig einspringt. Im LBA-Audit wird jede dieser Freigaben als unwirksam gewertet, der Sicherheitsstatus der betroffenen Sendungen ist rückwirkend ungültig.
    • Übergabe vom Bekannten Versender an den RegB ohne lückenlose Plombenkette: Plombennummer im Frachtbrief fehlt oder weicht von der Plombe am Container ab – die Sendung darf formal nicht als „sicher“ übernommen werden, muss aber ins enge Zeitfenster zum Flug. Praxis: Sie wird trotzdem freigegeben, der Mangel fällt erst beim Folge-Audit auf.

    So läuft die Zusammenarbeit ab

    Klar abgegrenzte Schritte vom Status quo bis zur Zulassungsurkunde – mit überprüfbaren Zwischenergebnissen.

    1. Tätigkeits- und Risikoanalyse je Standort

      Welche Kontrollverfahren (Röntgen, ETD, EDS, EDD, physische Kontrolle) setzen Sie tatsächlich ein? Welche Sendungen kommen rein – KC, AC, Bekannter Versender mit Status, anonymer Versand? Daraus ergeben sich Schulungs- und Ausstattungsbedarf, ZÜP-Liste und der konkrete Inhalt Ihres Sicherheitsprogramms.

    2. Sicherheitsprogramm RA in LBA-Kapitelstruktur

      Erstellung oder Härtung Ihres RA-Programms in der Reihenfolge, die das LBA prüft – inklusive konkreter Verfahrensanweisungen für Annahme, Kontrolle, Statusvergabe, Übergabe und Vorfallreaktion. Beschrieben wird Ihr realer Prozess, nicht ein Idealtext.

    3. ZÜP-Vollständigkeit und Schulungsmatrix

      Funktionsmatrix aller Personen mit Zugang oder Wissen (Lager, Kontrolle, Disposition, IT, Vertrieb, Werkschutz, externe Reinigung). Begleitung der ZÜP-Anträge bei der Landes-Luftsicherheitsbehörde (Bearbeitung 6–12 Wochen) und Buchung der zugeordneten Schulungen 11.2.3.9, 11.2.3.10, 11.2.5, 11.4.3 und 11.2.8.

    4. Pre-Audit mit echtem LBA-Fragenkatalog

      Begehung mit denselben Fragen, die der LBA-Prüfer stellt: Wie wird heute eine Sendung von Annahme bis Statusvergabe behandelt? Was, wenn die Röntgenanlage einen Treffer zeigt? Wer entscheidet bei Vertretung? Mängelliste mit Sofortmaßnahmen, damit Sie beim echten Audit ruhig bleiben.

    5. LBA-Validierung begleiten und Auflagen abarbeiten

      Begleitung am Validierungstag, Klärung von Detailfragen, fristgerechte Nachreichung. Ziel: Zulassungsurkunde im ersten Anlauf und stabiler Status für die folgenden 5 Jahre.

    Warum Kai Siebert?

    Luftsicherheit ist regulatorisch komplex und gleichzeitig hochgradig praxisabhängig. Sie brauchen jemanden, der beide Seiten versteht – die Anforderungen des Luftfahrt-Bundesamtes ebenso wie den Betriebsalltag in Lager, Disposition und Fuhrpark.

    • LBA-zugelassener Trainer (LBA-232) – Schulungen erfüllen die Anforderungen der DVO (EU) 2015/1998 und LuftSiSchulVO
    • Seit 2004 selbstständig in Beratung, Audits und Schulung für die sichere Lieferkette
    • M.Sc. Angewandte Psychologie – verbindet regulatorische Präzision mit gelebter Sicherheitskultur
    • Eigene Führungserfahrung in Logistik und Transport – Empfehlungen sind im Betriebsalltag umsetzbar
    • Standorte für Beratung und Schulung: Neumarkt i.d.OPf. (primär), Frankfurt, München, Nürnberg

    Mehr zur Person: Über Kai Siebert

    Reglementierter Beauftragter – Beratung im Großraum Nürnberg

    Die Beratung zur Zulassung und laufenden Compliance als Reglementierter Beauftragter (RegB) erfolgt bundesweit. Für Speditionen und Luftfracht-Dienstleister im Großraum Nürnberg, im Nürnberger Land und in Mittelfranken ermöglichen die kurzen Wege rund um den Flughafen Nürnberg (NUE) besonders flexible Vor-Ort-Termine – etwa bei der Begleitung von Röntgen- und ETD-Prozessen, bei der Auditvorbereitung und am LBA-Validierungstag selbst. Weiterführend: Schulung 11.2.3.9 und Audit-Vorbereitung.

    Häufige Fragen zum Reglementierten Beauftragten