11.2.3.9 o.F.

WBT-Schulung nach Kapitel 11.2.3.9 der DVO (EU) 2015/1998

(ohne Flughafenausweis)

Die Schulung von Personen mit unbeaufsichtigtem Zugang zu identifizierbarer Luftfracht und Luftpost, bei der die erforderlichen Sicherheitskontrollen durchgeführt wurden, und von Personen, die Sicherheitskontrollen für Luftfracht und Luftpost, aber keine Kontrollen (Screening) durchführen, muss alle folgenden Kompetenzen gewährleisten:

 

  • Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen,
  • Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften,
  • Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die die Sicherheit der Lieferkette kontrollieren,
  • Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten,
  • Kenntnis der Meldeverfahren,
  • Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände,
  • Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände,
  • Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände,
  • Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post,
  • Kenntnis der Beförderungsanforderungen, wenn anwendbar


  • Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften und von Elementen, die zum Aufbau einer robusten und belastbaren Sicherheitskultur am Arbeitsplatz und im Luftfahrtsektor beitragen, zu denen unter anderem auch Bedrohungen durch Insider und Radikalisierung zählen.

Anmeldung per Anmeldeformular:


PDF - Anmeldeformular

LBA zugelassene Onlineschulung gem. Kapitel 11.2.3.9 der VO (EU) 2015/1998, ohne Flughafenausweis:

 

  • Ein Audiosprecher begleitet die Teilnehmer durch die gesamte Schulung

 

  • Szenario-basierte interaktive Funktionen erhalten das Interesse des Teilnehmers aufrecht

 

  • Für jede Schulung steht ein ausführliches Handout zum Download bereit. So können Ihre Teilnehmer auch nach der Schulung nochmals einzelne Themenbereiche nachlesen.

 

  • Die vorgegebenen Unterrichtseinheiten von 6 x 45 Minuten werden sichergestellt. Ein einfaches durchklicken oder überspringen von Modulen ist nicht möglich

 

  • Unsere Onlineschulungen sind 24/7 verfügbar

 


Preis pro Teilnehmer/in: 54,50 € zzgl. gesetzl. MwSt.



Beispielhafte Auflistung der Sicherheitskontrollen für Mitarbeiter bei einem reglementierten Beauftragten:

 

  • bei der Annahme von Sendungen prüft, welchen Ursprung diese haben.

 

  • bei der Annahme von Sendungen prüft, ob ein Sicherheitsstatus vergeben wurde.

 

  • bei der Annahme von Sendungen die Identität und die Adresse des Beauftragten oder Versenders feststellt.

 

  • bei der Annahme von Sendungen die Identität der Person feststellt, die die Sendungen übergibt. 

 

  • festlegt, dass angelieferte Sendungen unsicher oder Fracht und Post mit hohem Risiko sind, so dass diese einer Kontrolle zugeführt werden müssen.

 

  • den Sicherheitsstatus einer Sendung festlegt, indem er die nach Nummer 6.3.2.6 und 6.3.2.7 des Anhangs der VO (EU) 2015/1998 erforderlichen Angaben in den Begleitdokumenten vermerkt.

 

  • festlegt, dass eine Sendung von der Kontrolle ausgenommen werden kann.

 

  • wer für die Vergabe von administrativen Zugangsberechtigungen, wie beispielsweise Schlüsselausgaben, Aktivierung von Chipkarten etc. zu den Sendungen, die bereits einer Kontrolle oder den erforderlichen Sicherheitskontrollen zugeführt wurden, verantwortlich ist.

 

  • Sendungen, die den erforderlichen Sicherheitskontrollen zugeführt wurden, so verpackt, dass Manipulationen unmittelbar erkennbar sind oder alternative Sicherungsmaßnahmen zur 

 

  • Gewährleistung der Unversehrtheit der Sendung durchführt.

 

  • wer den Frachtraum eines Fahrzeuges, mit dem Sendungen transportiert werden gemäß Nummer 6.6.1.1 der Anhangs der VO (EU) 2015/1998 sichert oder überwacht.

 

  • wer sicher stellt, dass alle Mitarbeiter, die Sicherheitskontrollen durchführen, gemäß 

 

  • den Anforderungen von Kapitel 11 eingestellt und geschult werden, und dass alle Mitarbeiter mit 

 

  • Zugang zu identifizierbarer Luftfracht oder Luftpost, bei der die erforderlichen 

 

  • Sicherheitskontrollen durchgeführt wurden, gemäß den Anforderungen von Kapitel 11 eingestellt und geschult sind.

 

Bei den aufgeführten Personengruppen handelt es sich um Regelbeispiele. Die Aufzählung ist daher nicht als abschliessend zu betrachten.












 
   
 
Beispielhafte Auflistung der Sicherheitskontrollen für Mitarbeiter bei einem bekannten Versender:
  • Personen, welche überprüfen ob Mitarbeiter entsprechend geschult und zuverlässig sind
  • Personen, welche nicht geschulte und zuverlässige Personen begleiten und dafür Sorge tragen, dass niemand Zugriff zu identifizierbarer Luftfracht hat
  • Personen, welche den reglementierten Beauftragten unmissverständlich darauf hinweisen, wenn Luftfracht unsicher versendet wird
  • Personen, welche prozessbedingt den Zugang zum Sicherheitsbereich steuern
  • Personen, welche u.a. bei Fehlen von baulichen Mitteln die Gewährleistung dafür übernehmen, dass die identifizierbare Luftfracht vor unbefugtem Eingriff oder Manipulation geschützt ist
  • Personen, welche identifizierte Luftfracht verpacken
  • Personen, welche für die vorschriftsmäßige Sicherung des Frachtraumes und die vorschriftsmäßige Durchführung des Transports von sicherer Luftfracht mit einem eigenen Fahrzeug verantwortlich sind
  • Personen, welche für die Unterzeichnung, Einhaltung und Aufbewahrung der Transporteurserklärung nach Anlage 6-E verantwortlich sind.
Bei den aufgeführten Personengruppen handelt es sich um Regelbeispiele. Die Aufzählung ist nicht als abschliessend zu betrachten.

01 LBA geprüft

Unsere Onlineschulungen sind alle durch das Luftfahrt-Bundesamt fachlich bewertet und zugelassen. 

Ob Smartphone, Tablet oder Desktop-PC, unsere Onlineschulungen sind auf allen gängigen Endgeräten verfügbar.

02 inklusive ID-Check

Ab dem 01. Februar 2016 ist seitens des Luftfahrt-Bundesamt eine Identitätsfeststellung des Teilnehmers erforderlich. Dies kann entweder der Sicherheitsbeauftragte selber durchführen und dokumentieren oder Sie nutzen unseren ID-Check Service und vermeiden so einen erhöhten Mehraufwand an Dokumentationen.

03 Regelmäßige Updates

Wir erstellen in regelmässigen Abständen entsprechende Revisionen. Somit sind unsere Schulungen immer “up to date”.

Gerne erstellen wir individuelle Zusatzmodule, die speziell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten sind. Dadurch haben Sie die Möglichkeit Ihre Mitarbeiter speziell auf die Anforderungen in Ihrem Unternehmen zu schulen.
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